Allgemeine Berichte | 16.09.2026, 08:34 Uhr

Wo können Verkehrsteilnehmer bei der Kirmes noch parken? Hier findet Ihr die Übersicht!

Bad Neuenahr: Sperrungen während der Kirmes

Der Parkplatz City-Ost wird während der Kirmeszeit gesperrt. Foto: ROB

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Während der Kirmes in Bad Neuenahr werden Schaustellergeschäfte in der Haupt- und Rathausstraße sowie auf den öffentlichen Parkplätzen City-Ost (Kirmesplatz) und P+R aufgebaut. Zudem wird auf dem Postparkplatz das Zelt der Freiwilligen Feuerwehr stehen. Daher sind Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen erforderlich.

Die Rathausstraße ab der Kölner Straße, die Hauptstraße ab Höhe der Jesuitenstraße, der Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Hauptstraße bis zum Kreisel am Platz von Brasschaat werden von Montag, 28. September, bis einschließlich Mittwoch, 7. Oktober, für den Verkehr voll gesperrt. Ab Montag, 28. September, ist das Parken in den genannten Bereichen nicht mehr möglich. Das Zentrum Parkhaus Moses kann während der Aufbauphase über die Seiteneinfahrt (Bergstraße) genutzt werden. Diese ist über die Heerstraße erreichbar.

Wie in jedem Jahr wird der Parkplatz am Apollinarisstadion für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. Dort ist das Parken ab Montag, 28. September, nicht mehr möglich. Auf dem Postparkplatz ist das Parken ab Donnerstag, 1. Oktober, nicht mehr möglich. Richtung Westen erfolgt die Umleitung über die Heerstraße und Kölner Straße zur Rathausstraße.

Für das Parken während der Kirmes stehen unter anderem das Zentrum Parkhaus Moses, erreichbar über die Seiteneinfahrt in der Bergstraße, sowie das City-Parkhaus Landgrafenstraße und das Parkdeck City-Nord (Tiefgarage, nicht LIDL-Parkplatz) in der Rathausstraße zur Verfügung. Die Kirmesgäste werden gebeten, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angrenzenden Straßen rund um das Kirmesgelände nicht geparkt werden darf. Damit sollen die unbedingt notwendigen Rettungswege freigehalten werden. Wer verbotswidrig parkt, muss damit rechnen, dass die betreffenden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Stadtverwaltung bittet daher um entsprechende Rücksichtnahme. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist gemäß der Haus- und Platzordnung verboten.

Der Parkplatz City-Ost wird während der Kirmeszeit gesperrt. Foto: ROB

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