Allgemeine Berichte | 16.02.2024

Zwischen dem 1. März und 30. September gelten besondere Vorschriften

Bäume und andere Gehölze jetzt noch schneiden

Meckenheim. Es dauert nicht mehr lang, bis die Fauna und Flora aus ihrem Winterschlaf erwachen. Vorher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Bäume und Gehölze zurückzuschneiden. Wichtig ist jedoch, den Kalender im Auge zu behalten: Die Frist endet dieses Jahr am 1. März.

Darauf weist der Fachbereich Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim hin. Es gelten besondere Vorschriften beim Rückschnitt, die während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September zum Schutz von Brut- und Nistplätzen gelten. In diesem Zeitraum ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, Sträucher, Gebüsche und andere Gehölze zurückzuschneiden oder radikal zu kürzen.

Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, jährlich austreibende Zweige zu entfernen oder Bäume und Sträucher gesund zu erhalten, sind von diesem gesetzlichen Verbot ausgenommen und das ganze Jahr über erlaubt. Auch Bäume auf gärtnerisch genutzten Grünflächen oder nicht mehr verkehrssicher Bäume sind von diesem Verbot ausgenommen. Allerdings ist besondere Vorsicht geboten, bevor Bäume gefällt oder Gehölze stark zurückgeschnitten werden. Wenn sich in den Bäumen, Hecken oder sonstigen Gehölzen Brut- oder Nistplätze befinden, muss das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises kontaktiert werden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte über die Stadt Meckenheim, Fachbereich Verkehr und Grünflächen, bei Susanne Reven, Telefon (02225) 917-165.

BA

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