Namen an Klingelschildern und Briefkästen verstoßen möglicherweise gegen Datenschutz

Bald anonyme Klingelschilder: Drohen Klagen wegen DSGVO?

Bald anonyme Klingelschilder: Drohen Klagen wegen DSGVO?

Klingelschilder an Mietwohnungen könnten Klagen nach sich ziehen. Foto: Symbolbild/©javitrapero.com - stock.adobe.com

Berlin. Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen. Deshalb muss die Bundesregierung umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden und klarstellen, dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Hintergrund ist, dass ein großes Wohnungsunternehmen in Wien an 220.000 Wohnungen die Namen entfernt hat, weil die zuständige Behörde zu dem Schluss gekommen war, dass nach europäischem Datenschutzrecht die Verbindung von Nachname und Türnummer unzulässig sei. „Wir haben es hier mit europäischem Recht zu tun. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass dies auch in Deutschland Konsequenzen hat“, sagte Warnecke. Spätestens wenn Mieter den Vermieter auffordern, den Namen zu entfernen, muss dieser aktiv werden. Denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung sind die Bußgeldandrohungen für Verstöße gegen den Datenschutz extrem gestiegen.

Pressemitteilung Haus & Grund Deutschland