Allgemeine Berichte | 16.05.2019, 08:40 Uhr

Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Reform der Strafprozessordnung

„Barley nimmt endlich Vorschläge aus Rheinland-Pfalz zur StPO-Reform auf“

Justizminister Herbert Mertin. Quelle: Justizministerium RP
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Mainz. Zum Eckpunkte-Beschluss der Bundesregierung zur Reform der Strafprozessordnung (StPO) am Mittwoch, 16. Mai, erklärte Justizminister Herbert Mertin in Mainz: „Es ist höchste Zeit, dass Bundesjustizministerin Barley endlich die Vorschläge aus Rheinland-Pfalz zur Reform der StPO aufgreift. Mehrere der geplanten Vorstöße zielen darauf ab, die Durchführung umfangreicher Strafverfahren insbesondere vor den Landgerichten zu erleichtern. So soll in Verfahren mit mehreren Nebenklägern die Bündelung von deren Interessen durch eine einheitliche Nebenklagevertretung ermöglicht werden. Besetzungsrügen sollen vorab durch ein höheres Gericht abschließend beschieden und so einem späteren Revisionsverfahren entzogen werden. Beides habe ich seit längerer Zeit immer wieder gefordert“, so der Minister.

„Ausdrücklich zu begrüßen ist auch, dass die gesetzlichen Schutzfristen für Schwangere und Mütter angepasst werden sollen. Die Justiz ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber. Es darf nicht sein, dass Strafverfahren ‚platzen‘ und von Neuem beginnen müssen, weil eine verfahrensbeteiligte Richterin ein Kind erwartet. Auch hier habe ich schon 2017 Reformbedarf angemahnt“, erklärte Mertin weiter.

„Die Justiz muss auch bei den zulässigen Ermittlungsmethoden mit der Zeit gehen. Es kann nicht sein, dass schon seit Langem wissenschaftliche Methoden zur molekulargenetischen Auswertung von Spurenmaterial vorhanden sind, aber nicht genutzt werden dürfen. Der heutige, inzwischen überfällige Beschluss, wonach künftig DNA-Analyse-Ergebnisse auch hinsichtlich der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers Verwendung finden sollen, ist daher ebenfalls zu begrüßen.“

Zurückhaltend zeigte sich der Minister, soweit der Entwurf auch Einschränkungen im Befangenheits- und dem Beweisantragsrecht vorsieht: „Wir werden nach Vorlage des Gesetzesentwurfes genau prüfen müssen, ob hier die Balance zwischen dem berechtigten Interesse an einer zügigen Verfahrenserledigung einerseits und den grundgesetzlich geschützten Rechten auf eine effektive Verteidigung andererseits noch gewahrt wird“, so der Minister abschließend.

Pressemitteilung Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Justizminister Herbert Mertin. Quelle: Justizministerium RP

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