Stadt Weißenthurm und Verwaltung unterstützen die Unterhaltsversorgung der Kita
Bauträgerschaft der Kindertagesstätte St. Franziskus sichergestellt
Weißenthurm. Die Kindertagesstätte St. Franziskus unterliegt der Bauträgerschaft des Verwaltungsrates der Pfarrei Heilige Dreifaltigkeit Weißenthurm. Bereits 2012 wurde festgestellt, dass erhebliche Investitionen zum Erhalt des in die Jahre gekommenen Gebäudes erforderlich sind. Daher wurde von der Stadt Weißenthurm 2014 beschlossen, eine neue Kindertagesstätte zu bauen. Zu diesem Zweck wurde auch im Februar 2015 ein geeignetes Grundstück im Rahmen der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechts gesichert. Leider ist noch immer unklar, ob die Kindertagesstätte auf diesem Grundstück errichtet werden kann. Der Neubau hat sich auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde stand somit vor dem Dilemma, dass ein immer höherer personeller und finanzieller Aufwand erforderlich wurde, um einen sicheren Betrieb in der vorhandenen Bausubstanz zu gewährleisten. Der Verwaltungsrat rekrutiert sich ausschließlich aus ehrenamtlich tätigen Pfarreimitgliedern, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit und unterschiedlichen weiteren ehrenamtlich übernommenen Aufgaben, über Jahre versucht haben, diese Einrichtung am Laufen zu halten. Dieser Aufgabe sah sich der Verwaltungsrat zunehmend nicht mehr gewachsen. Denn bei der Finanzierung sitzt er seit Jahren zwischen zwei Stühlen. Bei Investitionen über 2.600 Euro muss jeweils beim Bistum Trier und bei der Stadt Weißenthurm ein Antrag gestellt werden. Die Zusage der finanziellen Mittel, die zu 35 Prozent vom Bistum und zu 65 Prozent von der Stadt getragen werden, erfolgt dann oft sehr zeitverzögert, und ist oftmals an Bedingungen geknüpft. Dieses hat über die Jahre zu einem Investitionsstau geführt, der jetzt immer häufiger zum Handeln zwingt. Diese Maßnahmen müssen, wenn sie 2.600 Euro nicht überschreiten, in vollem Maße durch die Kirchengemeinde getragen werden. Der Verwaltungsrat verfügt selbst nur über minimale finanzielle Mittel. Denn anders als vielleicht angenommen, können für die „kleinen“ Unterhaltsleistungen unter 2.600 Euro keine Mittel aus Kirchensteuern herangezogen werden, sondern ausschließlich Spenden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist sehr zeitaufwendig, die Überwachung durch ausschließlich ehrenamtlich Tätige kaum zu gewährleisten.
Der Verwaltungsrat ist daher erleichtert und dankbar, nun von der Stadt Weißenthurm auch in der aktiven Umsetzung der Bauträgerschaft in großzügiger Weise fachliche und finanzielle Unterstützung zu erfahren. In einer verantwortungsvollen Entscheidung stimmte der Haupt- und Finanzausschuss am 1.12.2016 der Übernahme der Kosten für die Maßnahmen unter 2.600 Euro und der organisatorischen Maßnahmen zu. Er beauftragte die Verwaltung, mit der Kirchengemeinde eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Der Verwaltungsrat seinerseits wird weiterhin alles daran setzen, durch das gewohnte Antragsverfahren eine möglichst vollständige Förderung durch das Bistum zu erzielen, um die Kosten für die Stadt Weißenthurm so gering wie möglich zu halten.
