Entwurf des Bebauungsplans liegt aus
Bebauungsplans „Roggenacker“ Ließem
Wachtberg-Berkum. Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Wachtberg hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dem Entwurf des Bebauungsplans „Roggenacker“, Ließem inklusive der örtlichen Bauvorschriften, dem Begründungsentwurf sowie Umweltbericht hierzu zuzustimmen. Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes mit der Begründung wird in der Zeit vom 14. Mai bis einschließlich 15. Juni im Wachtberger Rathaus, Rathausstraße 34, Wachtberg öffentlich ausgelegt: Fachbereich Gemeindeentwicklung, 1. Obergeschoss, Auskunftserteilung Zimmer 110, Aushang der Planzeichnung zwischen den Zimmern 113 und 114 während der Öffnungszeiten des Rathauses (vormittags: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, nachmittags: Montag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei, jedoch kann unter Tel. (02 28) 9 54 41 52 die Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme vereinbart werden. Das 0,6 Hektar große Plangebiet liegt südlich des Wattendorfer Weges, östlich der Ließemer Straße (K 14) und wird im Süden durch die Oberbachemer Straße begrenzt. Hauptziel ist es, verbindliches Baurecht zu schaffen, um die bisher nicht baulich genutzten Flächen am südwestlichen Ortsrand von Ließem einer neuen Wohnbebauung zuzuführen. Entlang einer von der Oberbachemer Straße nach Norden abzweigenden Stichstraße soll ein kleines Wohnquartier in offener Bauweise entstehen. Darüber hinaus wird das im Flächennutzungsplan verankerte Ziel, am südwestlichen Siedlungsrand von Ließem eine Ortsrandeingrünung zu schaffen, planungsrechtlich festgesetzt.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
