Allgemeine Berichte | 07.02.2017

Informations- und Diskussionsveranstaltung im Rathaus

Beherbergungsgewerbe ist verärgert

An der Informationsveranstaltung nahmen zahlreiche Hoteliers und Zimmervermieter teil.

Bad Breisig. Stadtbürgermeisterin Gabriele Hermann-Lersch hatte keinen leichten Stand: Sie musste vor der Versammlung höchst verärgerter Hoteliers und Zimmervermieter erklären, wie es zur Erhöhung und Ausweitung des Gästebeitrags, also zur Verschärfung der ohnehin nicht gerade geliebten früheren „Kurtaxe“ gekommen ist – und: wenn schon nicht zu vermeiden, warum die Stadt nicht transparenter die Hintergründe den Betroffenen erklärt. Gabriele Hermann-Lersch wies darauf hin, dass für die Erhöhung der Übernachtungs-Beiträge von 1,50 auf 2 Euro pro Nacht die neue Gesetzgebung der Landesregierung verantwortlich ist. „Leider haben wir die Unterlagen erst Ende November bekommen, sodass der zuständige Ausschuss und auch der Stadtrat nicht früher darauf reagieren und die neuen Sätze festlegen konnten. Die Beschlüsse erfolgten aber einheitlich, quer durch alle Fraktionen. Es ist natürlich unangenehm, wenn die Hotels schon vorher ihre Jahresprogramme unter die Leute gebracht hatten und jetzt die Übernachtungspreise neu festsetzen müssen. Aber: Die letzte Ansetzung der Kurtaxe war 1994 erfolgt, und so wurde es angesichts der Entwicklung hohe Zeit für eine Anhebung…“.

Ausweitung des Gästebeitrages

Soweit konnten die Hoteliers und Pensions-Betreiber notgedrungen mithalten, dass aber der neue, erhöhte Gästebeitrag auch auf Eine-Nacht-Gäste und berufliche Übernachtungsgäste ausgeweitet wird, daran entzündete sich harsche Kritik. Rainer Boveleth und Sohn Markus, Besitzer des Rheinhotels „Vier Jahreszeiten“, sehen schwarz: „Angesichts der neuen Preis-Situation droht das Tagungs-Geschäft, von dem wir abhängig sind, zusammenzubrechen. Wir haben bereits sechs Absagen von Unternehmen, die mit mehreren 100 Teilnehmern bei uns gebucht hätten.“

In benachbarten, von Tourismus abhängigen Städten, seien Personen, die aus beruflichen Gründen übernachteten, stets ausgenommen. „Wir stoppen alle Investitionen und überlegen notgedrungen eine anderweitige Verwendung des Hotels,“ sagt Rainer Boveleth. Weitere Hotel- und Pensionsbesitzer machten bereits ähnliche Erfahrungen mit der Absage von Firmen-Buchungen. Auf dem Campingplatz Rheineck übernachten die meisten immer nur eine Nacht, „Sie können sich denken, was das bedeutet, wenn sie dafür Gästebeitrag zahlen,“ mahnt die Betreiberin.

Margarete Neufeld-Brauer, verantwortlich für die Jugend-Begegnungsstätte „Eifeldorf“, sagt: „Die ehrenamtlichen Betreuer der Jugendgruppen sollen Gästebeitrag zahlen? Das kann doch nicht sein!“

Holger Klemm von der Tourist-Info schätzt, dass etwa ein Drittel der rund 90.000 Übernachtungen in Bad Breisig auf Einzel-Übernachtungen und Geschäftsreisende entfallen. Genaue Zahlen ermittele man zur Zeit durch Auswertung der Meldebogen. Hermann-Lersch erklärte, was den Gästebeitrag angehe, so sei man mit 2 Euro erheblich unter dem geblieben, was nach der Summierung der Aufwendungen für Tourismus an sich anzusetzen sei. Toni Haas, Finanzexperte im Rathaus, trug dazu Zahlen bei: „Wenn man alles zusammen zählt, was in diesem Zusammenhang anfällt, ergeben sich über 250.000 Euro Aufwendungen für Tourismus, das ergäbe rechnerisch eine Belastung von 3.50 Euro pro Übernachtung. Dazu haben sich Ausschuss und Stadtrat nicht durchringen können – und es bei 2 Euro belassen.“ Die Stadtbürgermeisterin: „Das war der Mindestsatz, der seitens des Kreises zur Genehmigung des defizitären Haushalts führte. Würden wir die beruflichen Gäste und Tagesgäste ausklammern, müssten die Urlauber umso höher belastet werden, damit wir auf das gleiche Ergebnis kommen.

Das Land fordert per Gesetz, dass über den Gästebeitrag ab 2017 alle Aufwendungen ausgeglichen werden, die touristische Einrichtungen und Veranstaltungen - im weitesten Sinne - verursachen.“ Verbandsbürgermeister Bernd Weidenbach erklärte dazu die Rechtslage: „Im Kommunalabgabengesetz ist geregelt, dass eine Kommune zunächst alle ihre möglichen Abgaben ausschöpfen muss, bevor sie Steuern erheben darf, und eine solche Abgabe ist nun mal der Gästebeitrag.“ Ein Widerspruch könne dann teurer werden, wenn das zuständige Verwaltungsgericht Koblenz die Offenlegung der tatsächlichen Berechnungs-Grundlagen anfordere. Denn diese seien mit 2 Euro Gästebeitrag allerdings nur unzureichend erfüllt.“

Tourismus-Beitrag für gewerbliche Unternehmen

Ein weiterer Stein des Anstoßes wird der künftig zu leistende „Tourismus-Beitrag“ für alle gewerblichen Unternehmen der Stadt sein. Boveleth: „Wir haben errechnet, dass die Neu-Festsetzung des Tourismus-Beitrags bei dem Satz von 7 Prozent des Reingewinns für uns eine Einbuße von 40.000 Euro ausmacht. Was da einem Familienbetrieb durch den Kopf geht, können Sie sich denken.“ Der Tourismus-Beitrag wird in unterschiedlichen Prozentsätzen auf alle Gewerbe der Stadt zukommen, auch auf solche, die glauben, gar nicht vom Tourismus zu profitieren. Einige Teilnehmer wandten ein, dass nach ihrer Kenntnis in vergleichbaren Kommunen die gesetzliche Erhebung des Tourismus-Beitrags günstiger sei. Bernd Weidenbach will dieser Behauptung nachgehen und die Fakten klären. Eines wurde von den Teilnehmern immer wieder bemängelt: die unzureichende Informationspolitik der Stadt. Die soll sich jetzt bessern, versprach die Bürgermeisterin. Ein regelmäßiger Stammtisch der im Beherbergungsgewerbe tätigen Unternehmer soll eingerichtet werden. Ein Termin wird gesucht und dann wird eingeladen. Zunächst bleibt es wohl bei dem, was jetzt hinsichtlich Beiträgen festgesetzt wurde – das mussten die Teilnehmer aus der Versammlung mitnehmen. FA

An der Informationsveranstaltung nahmen zahlreiche Hoteliers und Zimmervermieter teil.

An der Informationsveranstaltung nahmen zahlreiche Hoteliers und Zimmervermieter teil.

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