Bekanntmachung
Bitte um Beachtung – Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Straßenreinigung und Rückschnitt
Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen weist auf die den Anliegerinnen und Anliegern übertragene Reinigungspflicht an den angrenzenden Gehwegen sowie den Fahrbahnen hin. Gemäß der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Hönningen und den Ortsgemeinden Hammerstein, Leutesdorf und Rheinbrohl, sind die vorgenannten Flächen von der angrenzenden Grundstückseigentümerin bzw. vom angrenzenden Grundstückeigentümer von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen, unabhängig vom Verursacher, zu reinigen. Die Straßenreinigungsatzungen finden Sie auf unserer Homepage www.bad-hoenningen-vg.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik – Bürgerservice – Satzungen“.
Ebenso sind jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückeigentümer verpflichtet, Hecken und Sträucher, welche über die Baufluchtlinie (Grundstücksgrenze) hinauswachsen, zurück zu schneiden.
Rückschnitte von Hecken und Sträuchern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze) sind vom Verbot über Schnittmaßnahmen, im Rahmen der Nist- und Brutzeit von Vögeln (01.03. bis 30.09.) gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, ausgenommen.
Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wird aufgrund der überwiegenden Nichteinhaltung der Pflicht zur Reinigung und zum Rückschnitt nunmehr verstärkt Kontrollen durchführen und die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erforderlichenfalls zur Beseitigung auffordern.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe an einem sauberen Ortsbild.
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen
Ordnungsamt