Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Rheinbreitbach
Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht
Gemäß § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) in Verbindung mit der Satzung der Jagdgenossenschaft Rheinbreitbach wird hiermit bekanntgemacht, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung am 18.06.2026 beschlossen hat, den Reinertrag aus der Jagdpacht nicht an die Jagdgenossen auszuschütten.
Der Reinertrag sowie Mittel aus der Rücklage werden zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Naturschutz, Wegebau und Jugendförderung in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach verwendet.
Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 14.09.2026 im Gemeindebüro (Obere Burg) während der regulären Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen aus. Die Einsichtnahme ist nur unter Vorlage eines Nachweises der Jagdgenossenschaftseigenschaft (Grundbesitznachweis, z. B. aktueller Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid) möglich.Rheinbreitbach, den 06.08.2026
Jagdgenossenschaft Rheinbreitbach
Dieter Kral
Jagdvorsteher