Allgemeine Berichte | 06.03.2020

Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Beratung bei Energierechtsfragen

Koblenz. Derzeit erhalten viele Haushalte ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wird neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig, fragen sich viele, ob alles seine Richtigkeit hat. „Die Höhe des Abschlags berechnet der Energieversorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Müller rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Abrechnung hilft der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Ort weiter.

Die Beratung findet jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat in der Beratungsstelle Koblenz, Entenpfuhl 37 statt und kostet 18 Euro. Dort ist auch eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers möglich. Die Kosten hierfür betragen 5 Euro. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Tel. (0 80 0) 60 75 500 oder per Mail an energierecht@vz-rlp.de ist erforderlich.

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

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