Rhein-Sieg-Kreis muss seine Rettungsdienstleistungen teilweise neu ausschreiben
Beschwerde vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg
Rhein-Sieg-Kreis. „Wir werden nun zügig die weiteren, rechtlich zulässigen Möglichkeiten prüfen, um das Vergabeverfahren der Rettungsdienstleistungen auf sichere Beine zu stellen“, so Landrat Sebastian Schuster.
Die Rede ist von der Ausschreibung der rettungsdienstlichen Leistungen für Bornheim, Swisttal und Wachtberg, denn die sofortige Beschwerde des Rhein-Sieg-Kreises gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland hat das OLG Düsseldorf zurückgewiesen und die Zuschlagserteilung für die streitbefangenen Lose untersagt. Das OLG hat zwar das seitens des Rhein-Sieg-Kreises viel diskutierte Ausschreibungsverfahren im Ergebnis als geheilt betrachtet, jedoch das praktizierte Bewertungsverfahren als unzulässig bewertet. Gleichzeitig hat das Gericht das Vergabeverfahren nicht aufgehoben, sondern in den Stand „vor Übersendung der Vergabeunterlagen zurückversetzt“. Das Vergabeverfahren muss jetzt nach dem Recht zu Ende geführt werden, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt. Nun hat der Kreis folgende Möglichkeiten im weiteren Fortgehen: er kann Qualitätskonzepte anfordern, die mittels einer Wertungsmatrix geprüft und bewertet werden oder er kann, die von ihm geforderten Qualitätsaspekte komplett in ein Leistungsverzeichnis einarbeiten, sodass eigene Konzepte entbehrlich sind. „Wichtig ist – die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Bereichen ist nicht gefährdet“, betont Landrat Schuster.
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
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