Versammlung der CDU Senioren-Union Mendig
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung!
Mendig. 53 interessierte Mitglieder der CDU Senioren-Union hatten sich im DRK-Heim Mendig eingefunden, um über die Thematik „Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung“ bessere und tiefgründige Informationen zu erhalten. Herr Müller hatte es, als offensichtlich sehr erfahrener Dipl. Sozialarbeiter des SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste, schnell verstanden, die große Zahl der Zuhörer in seinen Vortrag über die beiden Themen einzubinden.
Erstes Thema: „Vorsorgevollmacht!“
Herr Müller erklärte zunächst den Unterschied zwischen „Betreuungsvollmacht“ und den derzeit gültigen Begriff „Vorsorgevollmacht!“ (anschließend erläuterte er die Begriffe „Vollmachtgeber“ und „Vollmachtnehmer.“ In gut verständlichen Ausführungen ging er auf die einzelnen Elemente der Vorgehensweise bei Bedarf dieser Maßnahmen sehr gut verständlich ein. Der Vollmachtgeber legt einen geeigneten Vollmachtnehmer namentlich fest. Er beabsichtigt damit durch diese Vollmacht, dass eine vom Gericht angeordnete Betreuung durchgesetzt wird. Die Vollmacht ist allerdings nur wirksam, wenn die bevollmächtigte Person die Vollmachurkunde besitzt und er diese vorlegen kann. In Folge erläutert Herr Müller umfangreich die einzelnen Elemente wie (z. Beispiel: Gesundheitszustand des Vollmachtgebers, Einwilligen von Heilbehandlungen; Einwilligung von den Heilbehandlungen u.v.a. Möglichkeiten!) Der Vollmachtnehmer darf auch Krankenunterlagen einsehen.
Zweites Thema: „Patientenverfügung!“
Herr Müller erklärte eingehend den umfangreichen Begriff „Patientenverfügung!“
Er erklärte z. B., dass der BGH sich bereits seit 06.07.2016 und Folgejahren beschäftigt hatte. Es ging schon damals um die Frage, welche inhaltliche Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind. Ferner bezog er sich u. A. auf eine konkrete Entscheidung des „BGH“ welche im Betreuungsrecht verankert wurde. Die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) herausgegebene und ständig aktualisierte Broschüre „Patientenverfügung“ informiert über die Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu verfassen und enthält weitere Informationen und Handreichungen für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung. Die weiteren Ausführungen sind im Einzelnen in verschiedenen Blättern (auch bei dem Bundesministerium der Justiz) nachlesbar. Weitere Aspekte würden diesen schriftlichen Rahmen sprengen - also bot Herr Müller die Möglichkeit von Nachfragen bei der SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste Mayen und Umgebung e.V., Betreuungsverein, an. Ihm muss ausdrücklich an dieser Stelle für die präzisen und komplizierten Ausführungen gedankt werden.
Anschließend wurde von netten Damen des DRK Mendig leckerer Kaffee und Kuchen gereicht - und Herr Müller beantwortete geduldig eine Menge wichtiger Fragen.
Pressemitteilung
CDU Senioren-Union
