Allgemeine Berichte | 14.06.2017

Rhein-Sieg-Kreis - Kreisverwaltung informiert

Bezirksregierung genehmigt Kreishaushalt 2017/2018

Die festgesetzten Kreisumlagehebesätze wurden bewilligt

Rhein-Sieg-Kreis. Der Doppelhaushalt des Rhein-Sieg-Kreises für die Jahre 2017/2018 ist genehmigt. Die zuständige Bezirksregierung Köln bewilligte damit gleichzeitig die festgesetzten Kreisumlagehebesätze.

„Ausdrücklich begrüße ich die Anstrengungen des Kreises, durch die Einrichtung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises Konsolidierung sämtliche Produkte des Kreishaushalts nach Ertrag und Aufwand auf Verbesserungspotenzial zu prüfen. Gleiches gilt für die in der Kreisverwaltung durchgeführte Organisationsuntersuchung durch die vom Kreis eigens hierzu beauftragte Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), anhand derer Organisationsstruktur und Aufgabenwahrnehmung kritisch hinterfragt wurden mit dem Ziel, Optimierungsmöglichkeiten mit entsprechenden Konsolidierungsbeiträgen für den Kreishaushalt zu identifizieren (...). Der Kreis wird damit der Forderung gerecht, Konsolidierungsprozesse als ständige Wegbegleiter der Haushaltsplanung anzusehen“, erkannte Regierungspräsidentin Gisela Walsken die umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen des Rhein-Sieg-Kreises zum Haushaltsausgleich an. „Die Regierungspräsidentin bestätigt damit die geleistete Arbeit auf Kreisebene. Zudem ist es uns gelungen, die kreisangehörigen Kommunen durch die Senkung der Kreisumlage zu unterstützen“, freut sich Landrat Sebastian Schuster.

Kreisumlage gesenkt

Für das Jahr 2017 beträgt der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage 36 Prozent und konnte damit gegenüber 2016 (36,59 Prozent) spürbar gesenkt werden. Für 2018 wurde eine erneute Senkung auf dann 35,40 Prozent genehmigt. Der Rhein-Sieg-Kreis hat damit, wie die Bezirksregierung weiter feststellt, „mit Rücksicht auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden davon Abstand genommen, eine Kreisumlage zu erheben, mit der die Gesamtaufwendungen in vollem Umfang gedeckt werden“. Die entstehenden Jahresfehlbeträge können durch Heranziehung der Ausgleichsrücklage aus Haushaltsüberschüssen der Jahre 2013 bis 2015 gedeckt werden. Für die Jugendamtsumlage, die alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufbringen, wurde der Hebesatz auf 29,94 Prozent in 2017 (30,34 Prozent in 2016) und 30,40 Prozent in 2018 festgesetzt.

Insgesamt beläuft sich das Haushaltsvolumen im Jahr 2017 auf rd. 707,9 Millionen Euro (2018: 740,4 Millionen Euro), wobei die Transferaufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen mit rund 280 Millionen Euro bereits deutlich mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen ausmachen. Für die an den Landschaftsverband Rheinland zu zahlende Umlage zur Abdeckung der von ihm erbrachten Leistungen fallen weitere rund 130 Millionen Euro an.

Die übrigen Finanzressourcen werden für weitere wesentliche Aufgabenbereiche des Kreises, wie etwa den öffentlichen Personennahverkehr, Schulen und Kultur, Kreisentwicklung, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz, Gesundheit oder in den Bereichen Klima, Umwelt und Naturschutz benötigt.

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