Allgemeine Berichte | 11.05.2018, 16:46 Uhr

Finanzielle Unterstützung für Klassenfahrt, Schulbedarf und Sportverein

Bildungs- und Teilhabepaket fördert bedürftige Kinder im Kreis

Kreis Ahrweiler. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert der Staat Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Fast 3800 Kinder im Kreis haben diese Unterstützung im Jahr 2017 in Anspruch genommen. Wer kann Geld aus dem Bildungspaket erhalten? Kinder und Jugendliche aus Familien, für die eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, („Hartz IV“); Sozialhilfe; Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld; Asylbewerberleistungsgesetz. Welche Leistungen gibt es? Mittagessen für Kinder, die Schulen oder Kindertagesstätten besuchen und dort regelmäßig an der angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Kosten werden übernommen, die Eltern tragen einen Eigenanteil von einem Euro pro Mittagessen. Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kitas: Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten werden übernommen. Nicht übernommen werden Nebenkosten, etwa Taschengeld. Zuschüsse und Spenden Anderer, beispielsweise von Fördervereinen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Schülerbeförderung: Die tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, soweit sie nicht bereits im Regelbedarf enthalten sind oder Dritte die Kosten tragen, etwa der Kreis im Rahmen der Schülerbeförderung. Lernförderung: Die angemessenen Kosten für Nachhilfe werden beispielsweise übernommen, wenn es keine entsprechenden schulischen Angebote gibt und die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau gefährdet ist. Die Schule muss dies bestätigen. Schulbedarf: Für Schulkinder wird zweimal im Jahr ein pauschaler Zuschuss für notwendige Schulmaterialien gewährt, beispielsweise Taschenrechner, Schulranzen oder Stifte. Hierfür gibt es zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 70 Euro und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres nochmals 30 Euro. Kinder und Jugendliche, für die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, erhalten diesen Zuschuss automatisch. Alle anderen müssen ihn beantragen. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikkurse, Ferienfreizeiten und ähnliche Veranstaltungen können bis zu 10 Euro monatlich gewährt werden. Die Förderung erhalten nur Kinder und Juge n dliche unter 18 Jahren. Wie kann ich eine Förderung beantragen? Zuständig für das Bildungs- und Teilhabepaket ist die Kreisverwaltung Ahrweiler. Auf der Internetseite der Verwaltung können Eltern die Vordrucke bequem herunterladen und direkt ausfüllen. Anträge können aber auch bei den Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden sowie beim Jobcenter abgegeben werden. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Anträge vollständig ausgefüllt sind, damit sie schneller bearbeitet werden können. In jedem Fall sollten Eltern eine Bearbeitungszeit mit einkalkulieren. Das gilt vor allem kurz vor Schulbeginn, wenn erfahrungsgemäß besonders viele Anträge gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, die Anträge frühzeitig einzureichen. Weitere Informationen: Auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-ahrweiler.de, unter Bürgerservice ->Soziales ->Bildung und Teilhabe oder beim Sozialamt der Kreisverwaltung Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 97 55 22 oder 97 55 33, Email: judith.gross@kreis-ahrweiler.de oder michaela.stumm@kreis-ahrweiler.de. Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html.
Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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