Infos der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Brandschutz ist auch in Corona-Zeiten wichtig
Rhein-Lahn-Kreis. Schornsteinfeger bleiben auch in Corona-Zeiten grundsätzlich zur Erledigung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und anderen Vorschriften werden aufgrund der aktuellen Corona-Lage nicht außer Kraft gesetzt.
Darauf weist die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hin.
Die Arbeiten sind in Hinblick auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Brandschutz) und Ordnung, den Nachbarschutz aber auch den eigenen Schutz vor Brand und Vergiftung unbedingt notwendig. Nur in begründeten Fällen, beispielsweise, wenn der Hausbesitzer nachweislich an Corona erkrankt ist, können bestimmt Arbeiten verschoben werden.
Pressemitteilung
der Kreisverwaltung des
Rhein-Lahn-Kreises
