Allgemeine Berichte | 30.10.2024

Kreisverwaltung gibt Tipps für Martinsfeuer

Brennstoffe und Gelände sorgfältig wählen

Westerwaldkreis. In der Zeit um den 11. November ziehen wieder Kinder mit Laternen singend durch die Orte. Mit diesem guten alten Brauch wird an den heiligen St. Martin erinnert, dessen Ideale in unserer Zeit aktueller denn je sind. Oftmals ist damit auch das Abbrennen eines Martinsfeuers verbunden, das in den dunklen Tagen des Herbstes ein besonderes Erlebnis für Kinder und Erwachsene darstellt. Dabei sollte allerdings der Umwelt- und Tierschutz im Blick behalten werden. Deshalb weist die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises darauf hin, bei der Durchführung des Martinsfeuers einige Rahmenbedingungen zu beachten.

Es ist sehr wichtig, dass zum Entfachen als geeignetes Brennmaterial lediglich Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh, Papier und/oder Pappe verwendet wird. Behandeltes Holz darf nicht genutzt werden. Auch Öl, Dieselkraftstoff oder gar Altreifen als „Starthilfe“ sind strikt untersagt. Ein Einsatz dieser Materialien führt zu erheblichen Schadstoffbelastungen für die Umwelt und zur Gesundheitsgefährdung. Die alte Tradition des Martinsfeuers sollte keinesfalls als Gelegenheit gesehen werden, Abfälle zu beseitigen. Waren derartige Materialien für eine Verwendung vorgesehen, so sind diese auszusortieren und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ein Verstoß gegen die bestehenden Regelungen kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Bei der Auswahl der Feuerstätte sollte im Hinblick auf weitere Brandgefahren besondere Sorgfalt walten. Abstände zum Wald oder zu anderen Gehölzen sowie Gebäuden und Straßen sind hinreichend groß zu wählen. Ein besonderes Augenmerk erfordern auch die Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise brandschutzrechtlichen Vorgaben, damit das Feuer nicht außer Kontrolle gerät. Eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr ist deshalb sehr zu empfehlen. Private Martinsfeuer dürfen nicht durchgeführt werden.

Selbstverständlich ist zudem der Tierschutz zu berücksichtigen. Hierfür kann das Holz zunächst gesammelt werden, der Stapel sollte aber so spät wie möglich vor dem Verbrennen aufgeschichtet oder nochmals umgesetzt werden. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen Kleintiere aufhalten, die beim Abbrennen im Feuer sterben oder ersticken.

Für weitere Informationen stehen Marco Metternich (02602 124-568) sowie Karsten Kaiser (02602 124-372) vom Referat Klima, Natur und Wasser in der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gern zur Verfügung.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

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