Kommunalwahl am 14. September– Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen
Briefwahlbüro öffnet ab dem 18. August
Meckenheim. Die Stadt Meckenheim bereitet sich auf die bevorstehende Kommunalwahl am 14. September vor. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, informiert die Stadt alle Wahlberechtigten über wichtige Termine, Möglichkeiten der Briefwahl sowie die Verfahrensweisen bei der Beantragung und Abholung der Wahlunterlagen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden anlässlich der Kommunalwahl ab sofort bis zum 24. August verschickt. Statt der bisherigen gelben Wahlbenachrichtigungskarten erhalten die Wahlberechtigten Briefe mit dem Hinweis „Amtliche Wahlunterlagen“. Wer bis zum 29. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 3. September mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, wahlen@meckenheim.de, Telefon (02225) 917194 in Verbindung setzen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich - siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung -, online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Homepage der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de, per E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einem anderen als dem Wahlberechtigten bzw. der Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Bürgermeister vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 18. August. Dort werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, müssen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung nicht erneuern; sie erhalten ihre Briefwahlunterlagen in den kommenden Tagen automatisch per Post.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss Zimmer 0.02 ist ab dem 18. August montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung Meckenheim
