Allgemeine Berichte | 18.04.2024

Regionalforstamt bietet geschlagene Birken an / Bäume gehören nicht an die Straßenlaternen

Bunter Liebesbeweis in der Mainacht

Meckenheim. Jedes Jahr in der Nacht zum 1. Mai werden im Rheinland Birken mit bunten Bändern als Liebesbeweis aufgestellt. Gewöhnlich pflegen junge unverheiratete Männer diesen Brauch. Im Schaltjahr gelten jedoch andere Regeln, dann werden die Frauen aktiv, um ihrem jeweiligen Herzbuben durch einen Maibaum ihre Zuneigung zu zeigen – so auch in diesem Jahr.

Diese Tradition wird in Meckenheim ebenso rege gelebt wie in der gesamten Region. Fachgeschäfte für Floristik beziehungsweise Baumschulen/Gartencenter wenden sich mit Maibäumen und Maiherzen an die Verliebten.

Daneben unterstützt das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft diesen Brauch und bietet den legalen Erwerb von frisch geschlagenen Bäumen an, unter anderem am Montag, 29. April, von 14 Uhr bis 18 Uhr in Bonn-Röttgen. Das ist in diesem Jahr von Meckenheim der nächstgelegene Standort. Interessierte folgen an der Waldeinfahrt am Parkplatz Rulandsweg (an der L261 kurz vor Röttgen) der Beschilderung in den Wald. Der Preis pro Baum beträgt 15 Euro. Weitere Maibaumverkaufsstellen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft befinden sich jeweils am 30. April in Alfter, Treffpunkt großer Wanderparkplatz Lohheckenweg (10 Uhr bis 17 Uhr), und in Swisttal, Treffpunkt Forsthaus Buschhoven an der Bundesstraße 50 (14 Uhr bis 18 Uhr). Hier gilt es, die Einbahnstraßenregelung zu beachten.

Das Regionalforstamt verweist darauf, dass das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzenden beziehungsweise der Revierleitung eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl darstellt. Wer also einen Maibaum aufstellen möchte, sollte dessen ordnungsgemäßen Erwerb durch die Quittung nachweisen können.

Hinsichtlich des mitunter abenteuerlichen Transports der Bäume macht das Regionalforstamt auf folgende polizeiliche Hinweise aufmerksam:

• Die Bäume und damit die Ladung sind verkehrssicher zu befestigen und dürfen mit dem Fahrzeug die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten.

• Die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen.

• Das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als 1 Meter überragt.

• Kennzeichen und Beleuchtung sind nicht zu verdecken.

Aus gegebenem Anlass wenden sich auch die Stadtwerke Meckenheim an die Öffentlichkeit, denn in der Vergangenheit wurden vermehrt Schäden verursacht, indem die Maibäume an Straßenlaternen angebracht waren. Darum bitten die Stadtwerke, dies zu unterlassen. Die Masten sind nicht als Baumbefestigung vorgesehen. Des Weiteren sollen die Straßenlaternen ihren eigentlichen Zweck erfüllen und als Lichtquelle dienen - auch in der Nacht zum 1. Mai.

Pressemitteilung

Stadt Meckenheim

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