Allgemeine Berichte | 16.01.2020, 12:02 Uhr

Verbraucherzentralen warnen vor Lebensmitteln mit dem Inhaltsstoff der Hanfpflanze

Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Einige Produkte wurden bereits vom Markt genommen

Region. Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrechter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden? Wie sind sie einzuordnen und zu bewerten? Die Verbraucherzentralen klären die wichtigsten Fragen. Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen – nur Samen oder Blätter – der Hanfpflanze ist legal. Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Bei Tee ist auch die Verwendung von Hanfblättern zulässig. Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Waltraud Fesser, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab“, so Fesser.

Warum sind die Produkte überhaupt erhältlich?

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch von Produkten mit Cannabidiol, überwachen die jeweils zuständigen Landesbehörden. Manche Bundesländer gehen aktiv mit dem Thema um und nehmen Produkte vom Markt, einige Gerichtsverhandlungen laufen noch – bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. „Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass etwa CBD-haltige Kaugummis erhältlich sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden“, so die Ernährungsexpertin. Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Besonders sensible Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche müssen daher geschützt werden. Das gilt vor allem für hanfhaltige Lebensmittel wie Schokolade, Bonbons oder Energydrinks. Diese sprechen durch ihre Aufmachung oder Bewerbung auch Kinder, Jugendliche und gestresste Erwachsene an. Denn: Mit abgebildeten Cannabispflanzen und Aussagen wie „berauschend!“, „high“, „Achtung Suchtgefahr!“ oder „So sieht die Welt gleich entspannter aus!“ wird der Konsum von Cannabis verharmlost.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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