Allgemeine Berichte | 31.08.2021, 16:49 Uhr

Teilnahme nur geimpft, genesen oder negativ getestet möglich

Corona: 3G-Regel auch bei Sitzungen

Wachtberg. Aufgrund der mit Wirkung seit 20.08.2021 geänderten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) gelten aktuell auch für Rats- und Ausschusssitzungen neue Vorgaben.

Derzeit liegt im Rhein-Sieg-Kreis der Inzidenzwert deutlich über 35. Damit unterliegen bei kommunalen Gremiensitzungen sowohl die Rats- und Ausschussmitglieder selbst, als auch die teilnehmenden Besucher sowie Verwaltungsangehörige den Teilnahmevoraussetzungen einer nachgewiesenen Immunisierung (vollständig geimpft oder genesen) oder eines aktuellen Nachweises über eine negative Testung (sogenannte 3G-Regel). Personen, die den Nachweis nicht führen können, sind laut CoronaSchVO von der Teilnahme auszuschließen.

Daher wird es künftig bei den stattfindenden Rats- und Ausschusssitzungen entsprechende Einlasskontrollen geben, bei denen der Nachweis der 3G-Regel überprüft wird. Sollte eine Person diesem nicht nachkommen können oder wollen, kann die Person nicht an der Sitzung teilnehmen. Während der Sitzung entfällt nun die bisherige Pflicht, an den Plätzen eine Maske zu tragen. Da die Aula als Sitzungsort ausreichend räumliche Kapazitäten bietet, werden die Sitzabstände allerdings beibehalten. Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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