Allgemeine Berichte | 03.01.2025

Corona-Auffrischungsimpfungen im Gesundheitsamt

Termine am 14. Januar nach Vereinbarung

Westerwaldkreis. Das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises bietet Bürgerinnen und Bürgern am Dienstag, 14. Januar, nach Terminvereinbarung Auffrischungsimpfungen gegen SARS-CoV-2 an. An dem Tag sollte die letzte Infektion mit Corona oder die letzte Impfung dagegen mindestens zwölf Monate her sein. Es wird der „neue“, KP.2-Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoff eingesetzt. Weitere Impfungen nach diesem Termin sind auf Anfrage möglich.

Die Impfungen erfolgen im Gesundheitsamt – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1 in Montabaur (bitte den Eingang zum Gesundheitsamt nutzen – barrierefrei ist der Zugang über den Haupteingang möglich). Mitzubringen ist der Impfpass. Für den Termin sollte mindestens eine Dauer von 30 Minuten eingeplant werden, da anschließend eine Ruhezeit eingehalten werden muss. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, entweder telefonisch unter 02602 124-567 oder per E-Mail an gesundheitsamt@westerwaldkreis.de.

Die Impfungen erfolgen nach den STIKO-Empfehlungen, es können sich folgende Personen impfen lassen:

• Personen im Alter bis einschließlich 60 Jahren,

• Bewohner in Einrichtungen der Pflege,

• Familienangehörige und enge Kontakte von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann,

• Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patienten oder Bewohnern.

Außerdem können sich Personen im Alter von ab 18 Jahren impfen lassen, die aufgrund einer Grundkrankheit besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken. Zu diesen Grundkrankheiten gehören:

• chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD),

• chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen,

• Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen,

• Adipositas,

• ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen,

• angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, z. B. nach Organtransplantation),

• aktive neoplastische Krankheiten (Krebs).

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

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