Allgemeine Berichte | 22.03.2020, 17:46 Uhr

Rheinland-Pfalz und weitere Bundesländer verschärfen Regelungen

Corona-Maßnahmen werden um Kontaktverbot erweitert

Symbolbild. Foto: Pixabay

Mainz. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD) gab am Sonntagnachmittag bekannt, dass man in einer Konferenz zusammen mit der Bundeskanzlerin sowie den Ministerpräsidenten der Länder einheitliche Verschärfungen beschlossen habe, um die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

„Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt, der dem Virus eine unkontrollierte Ausbreitung ermöglicht“, sagte die Ministerpräsidentin. Deswegen möchte man diesen Kontakt im öffentlichen Raum sowie häuslichen Umfeld stark beschränken. Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien verständigt. 

  • 1. Die Bürger/Bürgerinnen werden angehalten die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  • 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten
  • 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet - Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden
  • 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen,  erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für Andere oder auch individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft, sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich
  • 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen, sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage absolut inakzeptabel
  • 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, davon ausgenomnmen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
  • 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen
  • 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter und die Besucher umzusetzen
  • 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens 2 Wochen haben  - Bund und Länder werden bei der Umsetung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten 

Symbolbild. Foto: Pixabay

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