Allgemeine Berichte | 04.10.2016

Abfallwirtschaft Rhein-Lahn

Dämmstoffe mit gefährlichen Inhalten werden getrennt entsorgt

Rhein-Lahn-Kreis. Dämmstoffe wie zum Beispiel im Hausbau verwendete Dämmplatten aus Styropor, die bestimmte Mengen des Schadstoffs Hexabromcyclododecan enthalten, müssen künftig als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Darauf weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises hin. Nach Auskunft des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass ab dem 30. September Dämmstoffe, welche mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährliche Abfälle einzustufen und separat von anderen Baustellenabfällen entsorgt werden müssen. HBCD wurde als in der Umwelt schwer abbaubarer Schadstoff identifiziert und daraus folgte 2013/14 ein weltweites Handels- und Verwendungsverbot. Außerdem fordert der Gesetzgeber, dass bei der Entsorgung die Zerstörung des HBCD sichergestellt ist. Als Entsorgungsweg steht zurzeit nur die Verbrennung in entsprechend genehmigten Anlagen zur Verfügung.

HBCD war lange das wichtigste Flammschutzmittel für Dämmstoffe aus Polystyrol für Gebäude. Es kann Brände verhindern oder zumindest die Ausweitung des Brandherdes verzögern. Ab 30. September werden Dämmstoffe mit einer HBCD-Konzentration ab 1.000 mg pro kg als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Begriff „gefährlich“ meint in diesem Zusammenhang, dass die Behandlung gesondert zu erfolgen hat und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden muss. Dafür ist es erforderlich das Polystyrol-Dämmstoffe mit HBCD bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt gesammelt und nicht mit anderen Abfällen vermischt wird. Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für die Sammlung sind nicht erforderlich. Laut Abfallexperten gibt es zwei Möglichkeiten zu ermitteln, ob bei den zu entsorgenden Dämmmaterialien HBCD verwendet wurde: die Kennzeichnung HBCD-freier Polystyrol-Dämmstoffe oder die chemische Analyse vor Ort.

Die ab 30. September durchzuführende Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen als gefährlicher Abfall wird auch administrativ aufwändiger: Es ist das abfallrechtliche Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle anzuwenden und Transporteure benötigen (wie zum Beispiel bereits bei Asbest) eine Transportgenehmigung. Aufgrund der vorgenannten rechtlichen Bestimmungen werden ab sofort HBCD-haltige Dämmstoffe im Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn (AWZ) nicht mehr, weder als Monocharge noch als Bestandteil von Baumischabfällen, angenommen. Diese Regelung gilt für Container- und Selbstanlieferungen, darauf weist die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn hin. Lediglich private Haushalte können Kleinmengen als Monocharge im AWZ anliefern.

Pressemitteilung des

Rhein-Lahn-Kreises

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