Allgemeine Berichte | 11.05.2018, 16:33 Uhr

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?

Holzbalkendecken lassen sich von oben optimal mit Mineralwolle zwischen den Deckenbalken dämmen.Bernhard Andre
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Neuwied. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein.

Eine Sonderregelung gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Die Dämmpflicht für alle anderen Gebäude musste bis Ende 2015 erfüllt sein.

Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken eingehalten. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.

Fördermittel können in Anspruch genommen werden

Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 6. Juni von 13.45 bis 16.45 Uhr; Bad Hönningen im Rathaus am 6. Juni von 8.15 bis 12 Uhr; Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 24. Mai von 15 bis 18 Uhr; Neuwied in der Kreisverwaltung am 23. Mai von 14 bis 17.45 Uhr; Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 14. Juni von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter der (0 80 0) 60 75 60 0 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz (0 80 0) 60 75 60 0 (kostenfrei).Pressemitteilung

der Verbraucherzentrale RLP

Holzbalkendecken lassen sich von oben optimal mit Mineralwolle zwischen den Deckenbalken dämmen.Foto: Bernhard Andre

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