Verbraucherzentrale klärt auf
Damit Urlaub nicht zum Glücksspiel wird
Cochem. Zum 1. Juli 2018 änderte sich das Pauschalreiserecht – Hintergrund ist die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie. Verbraucher müssen sich dann auf zahlreiche Neuerungen und leider auch Verschlechterungen einstellen: „Die Europäische Union will Verbraucher besser schützen und stärkt die Pauschalreise“, sagt Kirsten Thul-Kunsmann, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Cochem: „Leider werden Verbraucher jedoch zukünftig Schwierigkeiten haben, Pauschalreisen überhaupt als solche zu erkennen.“
Eine Pauschalreise ist das Rundum-sorglos-Paket für einen unkomplizierten Urlaub: Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass alle Leistungen wie gebucht erbracht werden, und er muss sich gegen Insolvenz versichern. Wer dagegen individuell einzelne Leistungen bucht, muss für Folgekosten selbst aufkommen – zum Beispiel wenn das gebuchte Hotel bei der Anreise noch nicht fertiggestellt ist. „In unserer Rechtsberatung zeigen sich Verbraucher oft sehr überrascht darüber, wie wenig Schutz sie bei der Buchung von Einzelleistungen erhalten“, sagt Verbraucherschützerin Thul-Kunsmann. Eine wesentliche Änderung ab Juli ist: Fluggesellschaften, Reisebüros und Online-Vermittlungsplattformen werden grundsätzlich immer dann zum Reiseveranstalter, wenn sie zwei oder mehr Reiseleistungen im gleichen Buchungsvorgang verkaufen. Allerdings machen zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel das Buchen kompliziert – und damit fast zum Glücksspiel.
Ausführliche Informationen zu allen Änderungen des Reiserechts finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
„Immer montags von 10 bis 15 Uhr stehe ich im Beratungszentrum in Cochem, Brückenstraße 2, für alle Fragen der Verbraucher zur Verfügung, nicht nur zum Reiserecht und selbstverständlich auch während der Sommerferien“ so Kirsten Thul-Kunsmann.
Pressemitteilung der
Verbraucherzentrale RLP
Beratungszentrum Cochem
