Agrarförderung 2018 im Landkreis Cochem-Zell
Das Antragsverfahren ist eröffnet
Kreis Cochem-Zell. Das Antragsverfahren für die Agrarförderung 2018 ist ab sofort bis zum 15. Mai eröffnet. In diesem Jahr gibt es eine abgeänderte Antragsversion, die nur wenig von der letztjährigen abweicht. Die Version 2017 gilt nicht mehr.
In diesem Jahr ist der elektronische Antrag erstmals für alle Antragsteller verpflichtend. Ein Antrag in Papierform kann nicht mehr gestellt werden.
Alle Betriebe erhalten in den nächsten Tagen ein neues Initial-Passwort. Betriebe, die kein Passwort erhalten, sollten sich mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.
Antragsteller können sich im Internet unter www.dlr.rlp.de, „eAntrag“ die neue Version 2018 sowie die Merkblattlisten für den Flächennutzungsnachweis, den allgemeinen Teil, Greening und die CC-Broschüre herunterladen.
Zur Unterstützung der Antragsteller wurde beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ein technischer Support eingerichtet, der den Antragstellern für alle technischen Fragen unter Tel. (06 71) 820-290 zur Seite steht.
Für fachliche Fragen zum eAntrag stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sofern sich der Antrag nicht vollständig fertigstellen lässt, besteht die Möglichkeit, einen unvollständigen Antrag zu versenden. In diesem Fall sollte ein Termin bei der Kreisverwaltung vereinbart werden.
Der Antrag gilt als eingereicht, wenn der Datenträgerbegleitschein (zehn Seiten) mit einer gültigen Unterschrift bis zum 15. Mai 2018 (letzter Termin) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingegangen ist.
Kontakt sowie Terminvereinbarung: Kreisverwaltung Cochem-Zell, Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinär, Agrar – Referat Weinbau, Landwirtschaft, Tel. (0 26 71) 61-670.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Cochem-Zell
