Allgemeine Berichte | 09.07.2019

MIT Ahrweiler begrüßt Erleichterungen beim Datenschutz

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

Kreisgebiet. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) des Kreises Ahrweiler begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. „Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand im Kreis Ahrweiler“, sagt Elmar Lersch, Vorsitzender der MIT Kreisverband Ahrweiler.

Die CDU hat durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei zehn Personen. Lersch: „Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei der ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren musste. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde für viele Kleinbetriebe erfreulicherweise ab.“

Pressemitteilung

MIT Kreisverband Ahrweiler

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