Allgemeine Berichte | 24.09.2021

Zehnthaus-Kolumne (12)

Denkmäler und Denkmalschutz (2)

Odendorf Burg.Foto: Verein Zehnthaus.

Karl Friedrich Schinkel (1781 - 1841) war ein preußischer Baumeister, Architekt und vielseitiger Künstler. Als Architekt des Königs von Preußen hat er fast alle staatlichen Bauvorhaben mitgestaltet und überprüft. Seine Bauwerke prägen noch heute das Stadtbild der Mitte Berlins. Schinkel veröffentliche 1815 eine Denkschrift „über die Erhaltung aller Denkmäler und Alterthümer unseres Landes“. Das war der Beginn der staatlichen Einflussnahme auf die Erhaltung von Denkmalen.

2023 wird das Rheinische Amt für Denkmalpflege sein 120-jähriges Bestehen feiern. Bei der Vorläuferorganisation wurde bereits 1898 in einem Inventarwerk Odendorf erwähnt. Neben den damals beim Bau der Eisenbahn entdeckten römischen Funden wird dort die katholische Pfarrkirche Petrus und Paulus gewürdigt. Außerdem genannt werden der zweigeschossige unverputzte Bruchsteinbau Zehnthaus und das Burghaus.

Heute ist der Denkmalschutz in NRW in einem Landesgesetz von 1980 geregelt. Darin ist festgelegt, dass diese Aufgabe der kleinsten Verwaltungseinheit in NRW obliegt. Die Aufgabe der „Unteren Denkmalbehörde“ ist somit im Rathaus Ludendorf angesiedelt. Die Gemeinde handelt eigenständig, holt aber vor jeder Entscheidung den Sachverstand des Amtes für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) oder des Amtes für Bodendenkmalpflege ein. Dort sitzen die Fachleute, die sich mit rheinischen Wasserburgen, barocken Kirchen, römischen Villen oder steinzeitlichen Siedlungen auskennen.

Wer an einem eingetragenen Denkmal Veränderungen vornehmen möchte, benötigt hierzu die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, also der Gemeinde. Das kann für die Instandhaltung von Baudenkmalen eine große Hürde bedeuten. Bei der Bauerhaltung müssen sowohl die verwendeten Materialien dem Original des Denkmals entsprechen wie auch architektonische Fragen berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich in der Regel höhere Kosten.

„Obere Denkmalbehörde“ ist der Rhein-Sieg-Kreis. Er beaufsichtigt und unterstützt die Tätigkeit der Gemeinden auf dem Gebiet des Denkmalschutzes. Wer nach Bodendenkmälern graben oder diese bergen will, braucht hierzu eine Erlaubnis, die die Obere Denkmalbehörde erteilt. Sie genehmigt auch Darlehen für die Erneuerung von selbst genutzten Wohngebäuden in Baudenkmalen.

In einem Bereich ist die Obere Denkmalbehörde immer erste Ansprechpartnerin. Dies gilt für Schatzsucher und Sondengänger mit Metalldetektor. In Nordrhein-Westfalen ist „Schatzsuche“ nicht verboten, aber es gibt Spielregeln, die einzuhalten sind. Die Bestimmungen sind in den einzelnen Bundesländern allerdings unterschiedlich. Die Genehmigung zum „Sondengehen“ wird auch nicht generell, sondern nur für eine konkrete Fläche erteilt.

Die Dienstaufsicht über den Denkmalschutz führt die Oberste Denkmalbehörde im Ministerium für Heimat, Kommunales und Bau des Landes NRW. Dort wird auch über Fördermittel des Landes entschieden.

Sammlung Zehnthaus

www.verein-zehnthaus.de

Odendorf Burg.Foto: Verein Zehnthaus.

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