Allgemeine Berichte | 04.05.2020

Die Situation im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Zeiten von Corona

„Der Fahrgastrückgang betrug deutschlandweit zwischen 70 und 90 Prozent“

An die seit 27. April geltende Maskenpflicht im ÖPNV wird sich bisher gut gehalten

Der Fahrgastrückgang betrug deutschlandweit laut Schätzung des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zwischen 70 und 90 Prozent. Foto: Pixabay/holzijue

Region. Die Welt hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise verändert. Fast nichts ist mehr, wie es einmal war. Und geht es auch um noch so alltägliche Dinge wie die Benutzung von Bus oder Bahn.

Wer aktuell die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzt, muss vorbereitet sein. Seit dem 27. April gilt in Rheinland Pfalz und Nordrhein-Westfalen bei der Benutzung des ÖPNV eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist allerdings durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger müssen nun bei Benutzung von Bus, S-Bahn oder Regionalzug eine sogenannte „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen. Dies muss nicht zwingend ein medizinischer Mund- und Nasenschutz sein, auch „Alltagsmasken“ oder „Community-Masken sowie ein Schal beziehungsweise ein Tuch sind zur Abdeckung von Mund und Nase erlaubt.

Mehrheit hält sich an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht drohte in Rheinland-Pfalz in der ersten Woche nach Inkrafttreten noch eine Ermahnung, seit der zweiten Woche werden Verstöße mit einem Verwarn- beziehungsweise Bußgeld in Höhe von 10 Euro geahndet. In Nordrhein-Westfalen dagegen gibt es aktuell noch keine feste Summe beim Bußgeld, das Land überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen. Bislang mussten diese aber noch nicht allzu oft eingreifen. „Die Maskenpflicht wird von den Fahrgästen gut angenommen. Laut Aussagen der Verkehrsunternehmen hält sich der allergrößte Teil der Fahrgäste an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“, sagt Holger Klein, Pressesprecher der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH. „Sollten trotzdem Fahrgäste in den Fahrzeugen ohne Masken angetroffen werden, werden diese auf die Tragepflicht hingewiesen und gebeten, das Fahrzeug zu verlassen. Sollten sie sich weigern, können die Verkehrsunternehmen gegebenenfalls unter Einbeziehung von Polizei oder Ordnungsamt ihr Hausrecht durchzusetzen und den Fahrgast vor die Tür setzen. Wir hoffen aber, dass das nicht notwendig sein wird und sich alle ihrer Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber bewusst sind“, so Holger Klein.

Auch im Gebiet des Verkehrsbundes Rhein Mosel hielten sich die Leute bisher an die Maskenpflicht, sagt Ulrich Barwinski, Bereichsleiter Marketing & Information der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH. „Die Pflicht, eine Mund und Nase verdeckende Maske im ÖPNV zu tragen, wird nach unseren Erkenntnissen von der überwiegenden Mehrheit der Fahrgäste akzeptiert und befolgt“, so Barwinski. Feinjustieren müsse man höchstens noch beim Tragen der Masken: „Der richtige Umgang mit der Mund-Nase-Bedeckung muss noch an der ein oder anderen Stelle geübt werden, aber die Bereitschaft der Nutzer von Bus und Bahn, zum gegenseitigen Schutz eine solche Maske zu tragen, ist unzweifelhaft vorhanden“, erzählt Barwinski.

Starke Fahrgast- und Umsatzeinbuße

Auch im Allgemeinen hat sich die Situation im ÖPNV seit Ausbruch der Corona-Krise verändert. Der seitens der politischen Entscheidungsträger eingeleitete Gesundheitsschutz infolge der Pandemie führte zu drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft - und damit zu einem sehr starken Rückgang der Fahrgastzahlen. „Für das VRS-Verbundgebiet liegen noch keine endgültigen Zahlen vor, der Fahrgastrückgang betrug deutschlandweit laut Schätzung des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) jedoch zwischen 70 und 90 Prozent“, berichtet Holger Klein. Als Konsequenz reduzierten die NRW-Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und dem NRW-Verkehrsministerium das Angebot ab Ende März deutlich. „Busse und Bahnen fuhren nur noch nach Ferienfahrplan, im Schienenverkehr wurde das Angebot NRW-weit um fast 50 Prozent reduziert“, so Klein. Parallel zum Hochfahren des öffentlichen Lebens wurde nun auch das ÖPNV-Angebot wieder erweitert. Klein: „Seit Montag, 4. Mai gelten wieder die Fahrpläne wie vor der Corona-Krise“.

Umsatzeinbußen von circa 90 Prozent durch einen Rückgang der Fahrgastzahlen gab es im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel. Ulrich Barwinski; „Die Verkehrsunternehmen und wir hoffen hier inständig auf die angekündigte finanzielle Unterstützung des ÖPNV durch Bund und Länder“. Einen Zuwachs bei der Nachfrage erwartet Barwinski erst wieder, wenn der Schulbetrieb wieder anläuft, also ab 4. Mai.

- DS -

Umsatzeinbußen von circa 90 Prozent durch einen Rückgang der Fahrgastzahlen gab es im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel.Foto: DS

Umsatzeinbußen von circa 90 Prozent durch einen Rückgang der Fahrgastzahlen gab es im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel.Foto: DS

Der Fahrgastrückgang betrug deutschlandweit laut Schätzung des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zwischen 70 und 90 Prozent. Foto: Pixabay/holzijue

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