Stark gefährdete Falterart im Westerwald heimisch

Der Helle Wiesenkopf-Ameisenbläulingin Wirges und Montabaur

Der Helle Wiesenkopf-Ameisenbläuling
in Wirges und Montabaur

Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius).

Westerwald. Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) ist eine Art der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und ist auch unter dem Namen Großer Moorbläuling bekannt. Laut der Roten Liste Deutschland und Rheinland-Pfalz fällt er unter die Gefährdungsstufe 2 (stark gefährdet).

Einen wesentlichen Anteil der europäischen Population gibt es in Rheinland-Pfalz. Dort ist er vor allem im Westerwald verbreitet. „Aktive der NI-Kreisgruppe Westerwald haben insbesondere in der VG Montabaur und in der VG Wirges mehrere, vorher noch nicht bekannte Vorkommen des seltenen Falters entdeckt. Des Weiteren findet man den Falter auch in der Süd- und Vorderpfalz. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gibt es weitere bedeutende deutsche Vorkommen“, berichtet Claudia Luber, Leiterin der Geschäftsstelle des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Der Falter hat eine Flügelspannweite von 3,5 bis 4 Zentimeter und auf der hellgrau-braunen Flügelunterseite sind dunkle, weiß umrandete Punkte in zwei geschwungenen Reihen abgebildet.

Maculinea teleius ist sehr standorttreu und bewegt sich in einem Umfeld von wenigen 100 Metern auf strukturreichen, extensiv genutzten Feucht- und Nasswiesen, darunter v.a. magere Streu-, Feucht- und Wirtschaftswiesen, welche gar nicht oder kaum gedüngt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt für das Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ist das Vorkommen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und Nestern der Trockenrasen-Knotenameise (Myrmica scabrinodis).

Der Falter fliegt im Juli und August und legt seine Eier in die jungen, grünen Blütenköpfe des Großen Wiesenkopfs. Die Blüte dient nicht nur als Raupenfutterpflanze und zur Nektaraufnahme, sondern ist außerdem Balz- und Schlafplatz der Falter. Bis Mitte September verlässt die Larve den Blütenkopf und geht eine Symbiose mit der Knotenameise ein. Die Ameisenart trägt die Bläulingsraupe in den Bau. Im Austausch für das Sekret der Raupe, das von den Ameisen aufgeleckt wird, ernährt sich die Raupe nun von den Larven und Puppen der Ameise. In den meisten Fällen gibt es nur eine Raupe pro Ameisennest, selten zwei, weshalb eine großflächige Wiese mit vielen Nestern notwendig für den Schmetterling ist. Nach seiner Überwinterung bei der Knotenameise ernährt sich der ausgewachsene Falter von Nektar. Neben dem Großen Wiesenkopf zusätzlich von dem Blutweidereich und der Vogelwicke. Er lebt nachdem er geschlüpft ist sieben bis zehn Tage.

Seine natürlichen Feinde sind Vögel, Fledermäuse, Spinnen und Schlupfwespen.

Außerdem besteht eine Gefährdung durch verschlechterte Existenzbedingungen für die Wirtsameise und –pflanze, da die Trockenrasen-Knotenameise und die Großen Wiesenköpfe existenziell für den Hellen Wiesenkopf-Ameisenbläuling sind. Eine Trockenlegung, Überbauung bei Siedlungserweiterungen, Düngung und Herbizideinsatz oder zu tiefer Grasschnitt schädigen Ameise und Wirtspflanze und führen daher zu einem Verlust von Lebensräumen. Ungünstige Mahdzeiten und intensive Beweidung zur Flugzeit und der ersten Raupenzeit vernichten Eier und Larven und entziehen dem Falter die Eiablagemöglichkeit. „Maßnahmen um den Schmetterling zu schützen, wären daher eine extensive Grünlandnutzung, Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen, ein stabiler Wasserhaushalt und Mahdzeiten die so gelegt sind, dass sich die Raupenfutterpflanze entwickeln kann. Es sollte keine Mahd von Anfang Juni bis Mitte September stattfinden“, betont Sophie Ehl von der Naturschutzinitiative e.V. (NI).