50 Jahre Lahnstein – Stadtgeschichte Teil II
Der Zusammenschluss
Lahnstein. In den 1960er Jahren begann das meist beziehungslose Nebeneinander, gelegentlich auch offene Gegeneinander, zu wanken, sowohl in Niederlahnstein und Oberlahnstein wie anderswo in Rheinland-Pfalz. Es war eine Bewegung von der Basis her, die im Laufe der Zeit immer stärker wurde und mit Nachdruck forderte, von der herkömmlichen „Kirchturms-Selbstverwaltung“ Abschied zu nehmen (Zitat aus RZ, 2. Juni 1965). Initiatoren waren vor allem Vereine und Verbände, aber auch die Behörden.
Bürgerbefragung fiel positiv aus
Eine im Frühjahr 1968 initiierte Bürgerbefragung ergab, dass von 1.824 zufällig befragten Niederlahnsteinern 1.118 für eine Zusammenlegung waren (61 Prozent).
Dagegen sprachen sich lediglich 31 Prozent aus. Sechs Prozent enthielten sich. Nach Altersstufen aufgeschlüsselt waren die 21- bis 35-Jährigen zu 74,9 Prozent für den Zusammenschluss, bei den 56- bis 65-Jährigen waren es 56,6 Prozent, immer noch eine gute Mehrheit.
In der darauf folgenden Niederlahnsteiner Stadtratssitzung wurde ein paritätisch zusammengesetzter Ausschuss von Kommunalpolitikern beider Städte (sogenannter „Lahnstein-Ausschuss“) gebildet, der die Frage des Zusammenschlusses prüfen sollte. Dieser Ausschuss empfahl, mit 7:4 Stimmen die Zusammenlegung abzulehnen.
Zurückhaltung aufgegeben
Im Juli 1968 wurde im Landtag Rheinland-Pfalz der Entwurf des „Lahnstein-Gesetzes“ vorgelegt, wonach die beiden Gemeinden Niederlahnstein und Oberlahnstein aufgelöst werden. Hiernach gaben die Kommunalpolitiker von CDU und SPD in Niederlahnstein ihre bisher gewahrte Zurückhaltung auf und ließen ihre Meinungsunterschiede offen zutage treten. Mit 11:8 Stimmen sprach sich der Stadtrat von Niederlahnstein im Juli 1968 gegen die Zusammenlegung aus.
In Oberlahnstein unterdessen votierten im September 1968 alle politischen Parteien und Gruppen eindeutig für die Zusammenlegung mit der Nachbarstadt.
Am 10. Januar 1969 war es dann soweit – der Landtag von Rheinland-Pfalz bestimmte im Vierten Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung: „Die Städte Niederlahnstein und Oberlahnstein werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte wird die neue Stadt Lahnstein gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte ist die Stadt Lahnstein; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.“
Niederlahnstein legt Verfassungsklage ein
Trotz dieser gesetzlichen Regelung war man in Niederlahnstein nicht bereit, diese „Zwangsfusion“ zu akzeptieren, und parteiübergreifend versuchte der Stadtrat von Niederlahnstein, die Zusammenlegung mit allen legalen Mitteln zu verhindern. Gegen den eingereichten Gesetzesentwurf legte die Stadt Niederlahnstein Verfassungsklage ein, da ein Formalfehler begangen worden sein sollte; man habe die Stadt Niederlahnstein nicht angehört. Der Landrat Bernhard Bohmeier habe nach Übergabe des Urantrags der Regierung dem Stadtrat zu wenig Zeit gegeben, Stellung zu beziehen.
Die Verfassungsklage wurde jedoch im Mai 1969 vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abgelehnt, der in seiner 27-seitigen Begründung darauf hinwies, dass die Lahn kein trennendes Hindernis bilde und die beiden Städte bereits eng miteinander verflochten seien. Die Zusammenlegung schaffe erst die Voraussetzung für ein leistungsfähiges Mittelzentrum. Nieder- und Oberlahnstein seien derart zusammengewachsen, dass sie für jeden Außenstehenden als eine einheitliche kommunale Gebietskörperschaft erscheinen müssten. Das Urteil sei endgültig und müsse hingenommen werden.
Damit trat am 7. Juni 1969 um null Uhr Lahnstein in die Geschichte ein.
Drohende Eingemeindung abgewendet
Um einer drohenden Eingemeindung nach Koblenz zu entgehen, beschloss der Lahnsteiner Stadtrat einstimmig, den in § 69 erwähnten Antrag bei der Landesregierung zu stellen: So wurde die Stadt Lahnstein zum 1. Januar 1970 durch Rechtsverordnung zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt, obwohl sie nicht über die in Rheinland-Pfalz eigentlich erforderliche Mindesteinwohnerzahl von 25.000 Einwohnern verfügt.
Durch den Status hat sie mehr Möglichkeiten, Dienst am Bürger zu leisten: So werden beispielsweise Zulassungsstelle und Baugenehmigung vor Ort angeboten. Für Widerspruchsangelegenheiten wurde ein Stadtrechtsausschuss gebildet. An der Spitze der Verwaltung steht ein Oberbürgermeister. Aufsichtsbehörde wurde die Bezirksregierung in Koblenz anstelle der Kreisverwaltung; seit Auflösung der Bezirksregierungen (2000) liegt die Kommunalaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).Pressemit-
teilung Stadt Lahnstein