Stadt Rheinbach rät zur Zurückhaltung
Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen
Rheinbach. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 27.02.2013 die Änderung des § 61a Landeswassergesetzes, betreffend die Dichtheitsprüfungen von privaten Hausanschlussleitungen beschlossen.
Wesentlicher Inhalt ist der Wegfall der allgemeinen Prüfpflicht bei privaten Hausanschlüssen außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Da im Stadtgebiet Rheinbach keine besiedelten Bereiche innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, betrifft dies alle privaten Hausanschlüsse im Stadtgebiet Rheinbach. Daher wird die Verwaltung der Stadt Rheinbach einen Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Satzung zur Dichtheitsprüfung im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr im Mai 2013 und anschließend im Rat einbringen.
Bis zur offiziellen Aufhebung der Satzung bittet die Stadt Rheinbach, wie bereits mehrfach mitgeteilt, die privaten Hauseigentümer um Zurückhaltung bei der Vergabe von Aufträgen zur Dichtheitsprüfung für die privaten Hausanschlussleitungen.
Pressemitteilung der
Stadt Rheinbach
