Allgemeine Berichte | 14.11.2024

Brandschutzerziehung im „Kindergarten Morgenland“

Die Feuerwehr hautnah erleben

Zum Abschluss erhielten die Kinder von Ulrike Busar eine Teilnahmeurkunde. Foto: privat

Burgbrohl. Im Rahmen des Vorschulprogramms wurden die Vorschulkinder von Ulrike Busar von der freiwilligen Feuerwehr im Kindergarten Morgenland besucht. Darüber haben sich alle sehr gefreut und sind immer dankbar für das Kommen. Gemeinsam wurde besprochen, dass man Kerzen immer nur im Beisein eines Erwachsenen anzünden darf. Dann durften die Kinder einen Probeanruf bei der Feuerwehr tätigen.

Zum Abschluss demonstrierte die Feuerwehrfrau anhand eines Modellhauses, wie schnell sich Rauch in einem Gebäude ausbreiten kann und wie die Feuerwehr diesen mit Ventilatoren hinausbefördern kann.

Im zweiten Teil der Brandschutzerziehung, die dazu dient, das Verhalten mit dem Element „Feuer“ kennenzulernen, haben die Vorschulkinder die Feuerwehr in Burgbrohl besucht. Zuerst durften die Kinder die Schutzkleidung der Feuerwehrleute anprobieren. Anschließend wurde die Fahrzeughalle besichtigt. Die Kinder bekamen von Ulrike Busar die vielfältigen Gerätschaften der Feuerwehr ausführlich erklärt. Das Highlight war, als die Kinder sich in den Rüstwagen setzen durften. Schließlich haben die Vorschulkinder gelernt, wie man fachmännisch einen Schlauch ausrollt sowie aufwickelt und konnten dies selbst ausprobieren. Mit viel neuem Wissen und vielen Eindrücken haben sich die Kinder dann auf den Weg zurück zum Kindergarten gemacht.

Zum Abschluss erhielten die Kinder von Ulrike Busar eine Teilnahmeurkunde. Foto: privat

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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