Allgemeine Berichte | 31.01.2023

Hinweis der Gemeinde Wachtberg

Die Schöffenwahl 2023

Bewerbungsfrist läuft

Wachtberg. Es ist wieder so weit: 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Wachtberg insgesamt 23 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Rat schlagen im Rahmen dessen eine Liste von mindestens doppelt so vielen Bewerbern vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Voraussetzung für die Aufnahme auf die Wahlliste sind:

• Alter zwischen 25 und 69 Jahren zum Stichtag 01.01.2024

• Deutsche Staatsangehörigkeit

• Ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache

• Wohnsitz in Wachtberg

• Ausgeschlossen von der Wahl sind:

All jene, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten (auch zur Bewährung) verurteilt wurden, oder gegen die ein Verfahren läuft, welches zu einer solchen Strafe führen könnte

• Hauptamtlich bereits für die Justiz tätige Menschen (Richter, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete etc.)

• Politische Beamte

• Religionsdiener (All jene, die sakrale oder Weihehandlungen vornehmen)

• Menschen, die in Vermögensverfall geraten sind (z.B. bei einem laufenden Insolvenzverfahren)

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen und so die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind jedoch nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wichtig ist außerdem Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff des eigenen Urteils in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich, wodurch die Schöffen den Richter auch überstimmen können. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und trotzdem für Argumente offen sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten richten ihre Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (Erwachsenenrecht) bitte bis zum 21.04.23 an die Gemeinde Wachtberg, Fachbereich Bürgerdienste, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg oder per E-Mail an: buergerdienste@wachtberg.de . Für Rückfragen stehen Herr Gebhard oder Herr Schatton unter Tel.: (02 28) 9 54 40 oder -219 gerne zur Verfügung.

Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Gemeinde www.wachtberg.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden oder wird auf Anforderung auch zugesandt Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an den: Rhein-Sieg-Kreis, Jugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg. Bei Fragen hilft Frau Wennmacher (Tel.: (0 22 41) 13 32 11). Ein Formular zur Bewerbung als Jugendschöffe kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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