Allgemeine Berichte | 28.08.2026, 12:57 Uhr

Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt

Urteil im Mordfall Amy Lopez gefällt: Landgericht Koblenz verurteilt 81-Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe

Urteil im Mordfall Amy Lopez gefällt: Landgericht Koblenz verurteilt 81-Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe
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Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat heute den 81-jährigen Angeklagten wegen Mordes an Amy Lopez zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die damals 24-jährige Amy Lopez am 26.09.1994 heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs ermordet hat.

Amy Lopez war nach den Feststellungen der Kammer ein Zufallsopfer des Angeklagten, der gezielt nach einem weiblichen Vergewaltigungsopfer Ausschau gehalten hat.

Er hat sich an diesem Tag regelrecht auf die Jagd nach einer Frau begeben. Amy Lopez ist fatalerweise zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Der Angeklagte hat den Tod seines zufällig ausgewählten Opfers von vornherein billigend in Kauf genommen und Amy Lopez schließlich mit Tötungsabsicht im General-von-Aster Zimmer auf der Festung Ehrenbreitstein ermordet.

Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit hat die sachverständig beratene Kammer nicht gesehen.

Die Kammer hat nach Gesamtabwägung von Tat und Täterpersönlichkeit die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte hat zwei Mordmerkmale erfüllt. Auch das Tatmotiv, die Umsetzung seiner Vergewaltigungsfantasien, und die planvolle Tatbegehung zu Lasten eines willkürlich ausgewählten Zufallsopfers wiegen schwer.

Die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung liegen nach der Überzeugung der Kammer zum aktuellen Zeitpunkt nicht (mehr) vor. Von dem Angeklagten sei vor dem Hintergrund seines fortgeschrittenen Alters sowie seines angeschlagenen Gesundheitszustandes im Anschluss an die Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe keine Gefährlichkeit (mehr) für die Öffentlichkeit zu erwarten.

Pressemitteilung Landgerichts Koblenz

Foto: Polizei

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