Für das Landgericht Bonn und die Amtsgerichte Rheinbach und Euskirchen sucht die Stadt Rheinbach Schöffinnen und Schöffen
Die Stadt Rheinbach sucht Schöffinnen und Schöffen
Diese werden in diesem Jahr für die Amtszeit 2024 - 2028 von einem Wahlausschuss, der vom Amtsgericht Rheinbach einberufen wird, gewählt
Rheinbach. Die Stadt Rheinbach bittet alle Bürger*innen, die Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei den genannten Gerichten haben, sich zu bewerben. Gesucht werden Bewerber*innen die in der Stadt Rheinbach/Ortschaften wohnen,
• am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen,
• die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
• die sich in der Insolvenz befinden,
• die in den Amtsperioden 2014 bis 2018 und 2019 bis 2023 als Schöffin oder Schöffe
tätig waren bzw. sind.
Das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen ist ein Ehrenamt, das nicht an juristische Vorkenntnisse gebunden ist.
Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt und Interesse an diesem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 31. März 2023 beim Fachgebiet 32, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach bewerben. Nähere Auskünfte unter der Rufnummer 02226/917337 oder per E-Mail claudia.floss@stadt-rheinbach.de.
Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen, sowie von der genannten Rufnummer angefordert werden.
Pressemitteilung Stadt Rheinbach
