Allgemeine Berichte | 02.08.2017

Agentur für Arbeit Bonn erklärt die eServices auf YouTube

Die elektronischen Dienste der Bundesagentur für Arbeit

Region. Seit dieser Woche ist eine neue Version von „Meine eServices“ online. Um Arbeitslosen und Ratsuchenden den Einstieg in die elektronischen Dienste der Bundesagentur für Arbeit zu erleichtern, wurde ein Video erstellt, das die Funktionen und die Menüführung Schritt für Schritt erklärt. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten von „Meine eServices“ bei YouTube. Folgende Funktionen stehen unter „Meine eServices“ zur Verfügung:

- Arbeitslosengeld mit komfortabler Menüführung beantragen - Übersicht zum bewilligten Arbeitslosengeld - Meldungen online versenden: Mitteilung einer Ortsabwesenheit (Urlaub) oder die Abmeldung von der Agentur für Arbeit mit Vorbelegung der persönlichen Daten - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen - Insolvenzgeld beantragen - während der Online-Beantragung können notwendige Dokumente komfortabel hinzugefügt werden - Bescheide und Nachweise zum Arbeitslosengeld können online in der Ablage empfangen werden - Termine online einsehen - Personendaten, Anschrift, Bankverbindungs-Einstellungen einsehen und ändern - Anträge und Meldungen in einer Liste nachvollziehen - Dokumente hochladen und während der Antragstellung komfortabel hinzufügen. Es ist Ihr persönlicher Bereich. Daher haben nur Sie Zugriff auf die Daten, die Sie der Agentur für Arbeit noch nicht ausdrücklich übermittelt haben (Dokumente in Ihrer Dokumentenablage sind zum Beispiel dauerhaft nur für Sie sichtbar). Bitte beachten: Die persönliche Arbeitslosmeldung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, dazu muss persönlich in der Arbeitsagentur vorgesprochen werden. Man kann sich frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden, spätestens jedoch am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.Pressemitteilung

Bundesagentur für Arbeit

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