Allgemeine Berichte | 14.01.2022

Neuwieder Gesundheitsamt informiert über ab sofort geltende Absonderungs-Verordnung

Die neuen Quarantäne-Regeln im Überblick

Symbolbild. Foto: Pixabay

Kreis Neuwied. Die von der Bund-Länder-Runde beschlossenen Änderungen der neuen Absonderungsregelungen sind in Rheinland-Pfalz seit dem heutigen Freitag in Kraft. Wie das Neuwieder Gesundheitsamt informiert, gelten sie auch für laufende Fälle. Will heißen: Ein früheres Freitesten, als zunächst mitgeteilt, kann für Infizierte und Kontaktpersonen jetzt möglich sein. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass es dafür auch keines neuen Bescheides bedarf. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Enge Kontaktpersonen müssen sofort in Quarantäne, wenn sie Kenntnis von der Infektion des anderen erlangen - egal auf welchem Wege. Auch hier ist kein Bescheid oder Anruf des Amtes abzuwarten.

Eine weitere wichtige Änderung ist zudem, dass sich Kinder jetzt nicht mehr nur mit einem PCR-, sondern auch mit einem professionell durchgeführten Schnelltest (POC) freitesten dürfen.

Folgende neue Regeln gelten:

Indexfälle (positiv Getestete)

- Die Dauer der Absonderung beträgt 10 Tage (Abstrich-Tag = Tag 0)

- Die Absonderung endet nach Ablauf des 10. Tages, ohne dass dafür ein Test erforderlich ist

- Nach dem siebten Tag darf ein POC-Antigentest oder PCR-Test vorgenommen werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, darf die Absonderung beendet werden. Ausnahme: Bei Mitarbeitern von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe muss es ein PCR-Test sein. Zusätzlich muss die Person seit mindestens 48 Stunden frei von typischen Symptomen sein.

Sollte das Testergebnis positiv sein, gilt selbe Regel erneut: 10 Tage Absonderung, mit der Möglichkeit nach Tag 7 frei zu testen.

Kontaktpersonen

- Enge Kontaktpersonen müssen im Anfangsstadium keinen Test mehr machen, das Gesundheitsamt empfiehlt aber einen POC- oder PCR-Test.

- Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Personen (bei Hausstands-Angehörigen: ab dem Abstrich-Tag der positiv getesteten Person)

- Nach dem 7. Tag darf ein POC-Antigentest oder PCR-Test vorgenommen werden. Sobald das negative Testergebnis vorliegt, darf die Absonderung beendet werden.

- Nicht in Quarantäne müssen Geboosterte und sog. frisch Geimpfte/Genesene, also solche, bei denen Zweitimpfung oder positiver PCR-Text maximal drei Monate zurückliegen. Grundvoraussetzung: Es liegen keine Symptome vor.

Schule

- Schüler und Lehrer, die sich in einem Umkreis von zwei Metern um den Infizierten aufgehalten haben, müssen sich umgehend für 10 Tage (letzter Kontakt = Tag 0) in Quarantäne begeben. Ein Freitesten mit POC- oder PCR-Test ist fünf Tage nach dem letzten Kontakt möglich.

- Ausgenommen von der Quarantäne sind Geboosterte und frisch Geimpfte/Genesene.

- Für die weiteren Mitschüler und Lehrer (außerhalb des 2-Meter-Radius) gilt an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Pflicht zum Selbsttest.

- Die Regelung, dass die ganze Klasse in Quarantäne muss, wenn drei Schüler/Lehrer infiziert sind, entfällt.

Kitas

- Alle Kinder und Erzieher einer betroffenen Gruppe müssen umgehend in Quarantäne. Ein Freitesten mit POC- oder PCR-Test ist fünf Tage nach dem letzten Kontakt möglich. Ausgenommen von der Absonderungspflicht sind Geboosterte und frisch Geimpfte/Genesene.

- Die Regelung, dass Kinder nach einem negativen PCR-Test wiederkommen dürfen, entfällt.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Symbolbild. Foto: Pixabay

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