Allgemeine Berichte | 10.11.2016

Polizei informiert zum Thema „Winterreifen“

Die wichtigsten Fakten zum Winterreifenwechsel

Symbolbild. Foto: MikeBird/pixabay

Region. Alle Jahre wieder kommt der Winter und für viele Autofahrer die Verunsicherung beim Thema Winterreifen. Die Polizei hat die Fakten zusammengetragen und beantwortet die wichtigsten Fragen. Bereits bei Temperaturen unter 7°C verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen. Die Folge: spürbar reduzierte Bodenhaftung und damit ein längerer Bremsweg. Winterreifen sollten dann aufgezogen werden, wenn die Gefahr „winterlicher Straßenverhältnisse“ besteht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt entsprechende Bereifung bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vor. Ein Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Jeder Autofahrer muss selbst entscheiden, wann er sein Fahrzeug umrüstet. Als Faustregel gilt der Zeitraum von Oktober bis Ostern.

Welche Reifen dürfen verwendet werden?

Es dürfen Winterreifen bzw. Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) verwendet werden. Das bekannte M+S-Symbol (englisch „mud and snow“, deutsch: „Matsch und Schnee“) ist kein Garant dafür, dass der Reifen ein echter Winterspezialist ist. Die Polizei empfiehlt Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol („Three-Peak-Mountain-Snowflake“). Das Symbol dürfen nur Reifen tragen, die eine Mindestgriffigkeit auf Schnee aufweisen.

Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?

Für Lkw und Busse ist die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben. Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht komplett ausgenommen. Diese Fahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die aufgrund ihres grobstolligen Profils und des Reifenaufbaus für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen oder Quads. Diese Fahrzeuge unterliegen der Winterreifenpflicht.

Wann müssen Winterreifen erneuert werden?

Die Profile sollten nach Expertenmeinung eine Tiefe von 4 Millimeter nicht unterschreiten. Die gesetzlichen Vorschriften für die Mindestprofiltiefe sind für Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen übrigens gleich: mindestens 1,6 Millimeter.

Welches Bußgeld droht?

Wer ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Reifen führt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Behindert er dadurch Andere z.B. dadurch, dass er liegenbleibt, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Werden Andere gar gefährdet, beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro. In den letzten drei Fällen kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu.

Wie alt sind eigentlich Neureifen?

Neben dem Reifenprofil spielen auch die Beschaffenheit und das Alter eine wesentliche Rolle für die Bodenhaftung. Je älter ein (auch ungenutzter) Reifen ist, desto schlechter sind die technischen Eigenschaften. Dies gilt besonders für den Grip bei Winterreifen. Experten empfehlen, keinen Reifen zu kaufen, der älter als drei Jahre ist. Ein als neu verkaufter Reifen kann vor dem Verkauf ein paar Jahre im Lager gelegen haben. Deshalb immer auf die DOT-Nummer achten! Sie ist auf der Reifenflanke eingepresst und verrät das Herstellungsdatum. So steht beispielsweise „3015“ für die 30. Kalenderwoche des Jahres 2015.

Pressemitteilung Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Symbolbild. Foto: MikeBird/pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Imageanzeige
Dauerauftrag Imageanzeige
Holz Loth-Entsorgung
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Juni 2026
Angebotsanzeige (Juni)
Lebenskunstmarkt Remagen
Lebenskunstmarkt Remagen
Anzeige KW 24
Empfohlene Artikel
Foto: privat
29

Na, schon gesehen? Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wurden vor Kurzem am Johannisplatz, kurz vor der Unterführung, rot-gelbe Kunststoffbaken angebracht. Während Befürworter eine deutliche Verbesserung des Schutzes loben, gibt es auch kritische Stimmen.

Weiterlesen

Blick in die Niederhutstraße.  Foto: ROB
175

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im letzten Bauabschnitt der Wiederherstellung der Niederhutstraße in Ahrweiler bis zur Abzweigung in die Ahrhutstraße auf dem Marktplatz sind inzwischen die Arbeiten vorläufig abgeschlossen. Zuletzt wurde eine barrierefreie Asphaltdecke aufgebracht. Mit diesem Schritt sind die Straßenbauarbeiten in der Niederhut im Auftrag der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) nun...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Thomas Mende (DZ BANK AG, rechts) besuchte gemeinsam mit seinem Team die VR Bank RheinAhrEifel eG in Bad Neuenahr. Begrüßt wurden die Gäste von Regionalmarktdirektor Thomas Theisen (hinten) und Jan-Erik Burkard, Leiter Unternehmenskommunikation und Events (links). Im Mittelpunkt standen der genossenschaftliche Austausch sowie Zukunftsthemen der FinanzGruppe.
783

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die VR Bank RheinAhrEifel eG durfte kürzlich hochrangigen Besuch aus dem genossenschaftlichen FinanzVerbund an ihrem Standort in Bad Neuenahr begrüßen. Thomas Mende, Leiter Genobanken, Verbundgremien und Kommunikation der DZ BANK AG, besuchte gemeinsam mit seinem siebenköpfigen Team die Genossenschaftsbank an der Ahr. Das Team der DZ BANK ist an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt...

Von Clara Stoffel aus Koblenz

Weiterlesen

Das Pop-Up-Schwimmbad Remagen
1680

Remagen. Während das Freizeitbad Remagen derzeit umfassend saniert wird, kann ein eingeschränkter Schwimmbetrieb in diesem Sommer dennoch fortgeführt werden: Die DLRG Remagen hat in Kooperation mit der Stadt Remagen ein mobiles Lehr- und Sportschwimmbecken organisiert, das auf dem Gelände des Freizeitbades errichtet wurde und der Bevölkerung in den Sommermonaten zur Verfügung steht.

Von Stadtverwaltung Remagen aus Remagen

Weiterlesen