Allgemeine Berichte | 06.01.2026

Verkehrsrecht: Was ändert sich 2026?

Die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer

Symbolbild. Foto:mahc_shutterstock.com

2026 bringt für Autofahrer in Deutschland zahlreiche Änderungen: Vom rechtzeitigen Führerschein-Umtausch über neue verpflichtende Assistenzsysteme bis zu angepassten CO₂-Abgaben und Abgasnormen. Was Autofahrer im neuen Jahr wissen sollten, verrät Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Führerschein-Tausch

Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden. Grund dafür ist die EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente, um Fälschungssicherheit zu gewährleisten. „Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von etwa 10 Euro“, weiß Tom Louven. Ende 2026 soll zudem der digitale Führerschein verfügbar sein, der die physische Karte ergänzt, aber nicht ersetzt.

Günstigere Fahrausbildung

Bis Mitte des Jahres soll die Führerscheinausbildung bezahlbarer werden. Dazu plant das Bundesverkehrsministerium unter anderem standardisierte digitale Lernangebote, kürzere Prüfungen und die Nutzung von Fahrsimulatoren. Der Anwalt erklärt: „Diese Maßnahmen sollen Theorie- und Praxisphasen effizienter gestalten und Kosten für Präsenzstunden sowie Lernmaterialien reduzieren, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu riskieren.“

Sicherheits-Updates

Neue Pkws und Transporter bis 3,5 Tonnen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmalig zugelassen werden, müssen verpflichtend mit dem Next-Generation-eCall ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem, das bei Unfällen präzisere Standortdaten übermittelt und schneller Hilfe anfordert. „Ab dem 7. Juli 2026 sind einige zusätzliche Assistenzsysteme für Neuzulassungen Pflicht. Dazu zählen ein erweitertes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, ein Warnsystem gegen Konzentrationsverlust sowie ein erweiterter Kopfaufschlagschutz für mehr Sicherheit bei Unfällen. Außerdem müssen ab dann auch neue Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung zwingend einen Notfall-Spurhalteassistenten haben“, so Tom Louven.

Abgasnormen und CO₂-Preis

Die Übergangsnorm Euro 6e gilt ab Januar 2026, ab dem 29. November 2026 wird Euro 7 für neue Pkws verbindlich. Das bedeutet strengere Grenzwerte für Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub sowie verschärfte Anforderungen an langlebige, temperaturunabhängige Abgasreinigungssysteme. Tom Louven ergänzt: „Aufgrund von Emissions-Zertifikaten steigt außerdem der CO₂-Preis auf Benzin und Diesel, wodurch die Spritkosten um bis zu etwa 3 Cent pro Liter zunehmen können.“

Pendlerpauschale und E-Auto-Förderung

Für alle Verkehrsmittel beträgt die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2026 einheitlich 38 Cent pro Kilometer. Gleichzeitig ist vorgesehen, die E-Auto-Förderung neu aufzulegen: Bis zu 4.000 Euro Prämie für neue Elektrofahrzeuge bis 45.000 Euro netto für Haushalte mit geringem Einkommen und kleine Unternehmen. „Mit diesen Maßnahmen sollen Sicherheit, Klimaschutz und Mobilität in Deutschland gestärkt werden. Autofahrer sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen, um auf neue Regelungen reagieren zu können und keine Fristen zu versäumen“, betont der Anwalt abschließend.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Pressemitteilung Geblitzt.de

Tom Louven Foto: Geblitzt.de

Tom Louven Foto: Geblitzt.de

Symbolbild. Foto:mahc_shutterstock.com

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