Allgemeine Berichte | 23.03.2020

Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg des Bistums Trier

Dienstanweisung herausgegeben

Region. Der Generalvikar, Ulrich Graf von Plettenberg, des Bistums Trier hat am 17. März für die Seelsorge im Bistum Trier zunächst folgende Dienstanweisung herausgegeben:

1. Alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Eucharistiefeiern, Kasualien, Andachten usw.) unterbleiben, sowohl in geschlossenen (auch privaten) Räumen, als auch im Freien (Ausnahme vgl. Nr. 4). Dies betrifft auch die Kar- und Ostertage!

2. Erstkommunionen und Firmungen müssen zunächst bis Ende Mai abgesagt werden. Eine neue Terminfestlegung folgt erst nach Beendigung der Krise.

3. Alle Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Sterbeämter) müssen verschoben werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen.

4. Die Beisetzung auf dem Friedhof darf nur im allerengsten Familienkreis und entsprechend den örtlichen Vorgaben bzgl. der Nutzung der Leichenhallen stattfinden. Auf das Bereitstellen von Weihwasser und Erde am Grab ist zu verzichten.

5. Selbstverständlich feiern die Priester sonntags und werktags die Hl. Messe für die Gläubigen, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein.

6. Die Gläubigen sind einzuladen, zu Hause Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit (Lifestreaming Trierer Dom).

7. Die Kirchen sind offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes. Soweit möglich sollte hier auch ein Seelsorger/eine Seelsorgerin als Ansprechperson anwesend sein oder um Gläubigen, die für sich oder für ihre kranken Angehörigen darum bitten, die Hl. Kommunion zu spenden. Auch kann das Sakrament der Versöhnung oder der Segen erbeten werden. Alles unbedingt unter der Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften.

8. Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, gestaltete Kar- und Ostertage, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben, Wallfahrten, Freizeit- und kulturelle Maßnahmen etc.

9. Die Pfarrbüchereien, Pfarrheime und weitere kirchliche Orte der Begegnung sind geschlossen. Auch private Feiern an diesen Orten sind verboten.

10. Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, dies unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und für solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Dies heißt insbesondere: a. Persönliche Krankenbesuche müssen wegen der Gefahr einer Ansteckung der alten und kranken Menschen unterbleiben. Stattdessen halten die Seelsorgerinnen und Seelsorger telefonisch Kontakt.

b. Das Sakrament der Krankensalbung wird den Schwerkranken und Sterbenden gespendet.

c. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit als möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar.

e. Auch wenn es vorerst keine Gremiensitzungen geben kann, sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern doch aufgerufen, auf andere Weise auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden und Personen in Quarantäne, Kinderbetreuung usw.). Vernetzungen mit anderen Akteuren, insbesondere mit den Kommunen, sind empfehlenswert. f. In den Pfarrbüros ist die Erreichbarkeit sicherzustellen, der Publikumsverkehr ist einzustellen.

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Wir helfen im Trauerfall
Rund ums Haus
Gläser
Stellenanzeige KFZ Mechatroniker
Sommerbunt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Blaulichtfest in Grafschaft-Ringen, 11. – 12.07.26
10 Jahre HSH Heizung Sanitär Herschbach in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Anzeige Alles für die Schule
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
134

Der Hochsommer bringt Bewegung in viele Lebensbereiche. Während einige Sternzeichen von frischer Energie und positiven Begegnungen profitieren, verlangen andere Situationen Geduld, Gelassenheit oder den Mut, Gewohntes zu hinterfragen. Die warmen Tage fördern Unternehmungslust, spontane Ausflüge und Gespräche unter freiem Himmel – gleichzeitig können Hitze und Termindruck schneller an die eigenen Grenzen führen.

Weiterlesen

Höhepunkt ist das große Feuerwerk am Samstag um 22.30 Uhr.Fotos: Archiv
212

Andernach. Der Countdown für das „Fest der 1000 Lichter“ läuft. Große Vorfreude – sie lässt sich kaum in Worte fassen - herrscht bei den Initiatoren, dem ausrichtenden Andernacher Verkehrs- und Verschönerungsverein e.V. (AVV). Auch in diesem Jahr, beim 57. „Fest der 1000 Lichter“ kann wieder nach Herzenslust gefeiert werden. Bestehende Freundschaften können gepflegt und neue geknüpft werden.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Ein Fahrzeug fuhr aus bislang ungeklärter Ursache von der Bismarckstraße kommend über die Breitestraße/Beckstraße in die gegenüberliegende Fußgängerunterführung.
3256

Andernach. Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstag, den 09.07.2026, gegen 10:50 Uhr in der Innenstadt von Andernach. Ein Fahrzeug fuhr aus bislang ungeklärter Ursache von der Bismarckstraße kommend über die Breitestraße/Beckstraße in die gegenüberliegende Fußgängerunterführung. Bei dem Unfall wurden mindestens zwei Personen verletzt.BA

Weiterlesen

Die Ortsdurchfahrt von Bengen wird gesperrt.  Foto: ROB
1663

Bengen. In der Ortslage Bengen wird die Gimmiger Straße aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserversorgung ab dem 6. Juli 2026 voll gesperrt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis April 2027.

Weiterlesen