Ortsgemeinde Macken
Dringender Aufruf: Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Macken. Ortsbürgermeister Marco Kneip weist wie jedes Jahr auf die Reinigungspflicht der Straßen und den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Ästen durch die Grundstückseigentümer innerhalb der bebauten Ortslage hin. Die Reinigungspflicht betrifft alle Straßen im Ort, der Rückschnitt gilt zusätzlich für die angrenzenden Wirtschaftswege.
Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen von mindestens 4,50 Metern einzuhalten. Ein Rückschnitt ist auch dann notwendig, wenn die Sicht auf Verkehrs- oder Straßenschilder sowie andere Sicherungsanlagen durch Bewuchs beeinträchtigt wird.
Trotz eines vergleichsweise trockenen Frühlings sind einige Pflanzen stark in die Bürgersteige und Fahrbahnen gewachsen, weshalb zur Einhaltung der Vorschriften dringend aufgerufen wird. Besonders appelliert wird in diesem Jahr an die Anwohner des Wirtschaftswegs am Schulben beziehungsweise Richtung Festplatz, die Bäume und Hecken bis zu den Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Dieser Weg dient als Rettungsweg für das Kreisjugendzeltlager und das Junggesellenfest. Der Rückschnitt soll bis zum 2. Juli erfolgen, sodass die Fahrbahn und die angrenzenden Grundstücke frei von Bewuchs sind.
BA
