VG Bad Ems informiert anlässlich des Blumenkorsos 2017
Durchgangs- und Kassensperren
Bad Ems. Dem Bartholomäusmarktverein Bad Ems e.V., wurde anlässlich der Durchführung und zur Finanzierung des Blumenkorsos Bad Ems 2016 die notwendige Veranstaltungserlaubnis nach § 29, Abs. 2, Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.
Gegenstand dieser Erlaubnis ist auch, am Sonntag, 27. August, von ca. 9 Uhr bis ca. 16 Uhr, den Innenstadtbereich von Stadt Bad Ems, umgrenzt von der Wilhelmsallee, der Mainzer Straße/Einmündung Bäderleibrücke, der Lahnstraße/Einmündung Bäderleibrücke, der Grabenstraße/Einmündung Römerstraße, „Bismarkhöhe“/Zugang „Bergstation Kurwaldbahn“, der Bleichstraße/Einmündung Weidhellweg, der Koblenzer Straße (Bargasse) / Einmündung Marktstraße, der Bachstraße/Einmündung Friedrichstraße und der Viktoriaallee/Einmündung Silberaustraße für den allgemeinen Fußgängerverkehr (Besucherverkehr des Blumenkorsos) allgemein abzusperren und einen Durchgang in die Innenstadt nur gegen Entrichtung eines Eintrittsgeldes von 8 Euro (Vorverkauf 6 Euro) zuzulassen.
Dies gilt allerdings nicht für den gesteigerten Anwohnergebrauch der im Innenstadtbereich von Bad Ems gemeldeten Einwohner, Geschäftsinhaber und deren am 27. August dort tätigen Beschäftigte. Diese sind an den Kontrollstellen, gegen Vorlage ihres Personalausweises, ihres Gewerbescheins bzw. einer schriftlichen Bestätigung des Gewerbetreibenden für Beschäftigte, kostenfrei Passieren zu lassen.
Zur Vermeidung von Unklarheiten wird darum gebeten, die bezeichneten Dokumente mitzuführen und bei Bedarf an den Kontrollstellen vorzulegen.
Für evtl. Rückfragen stehen die verantwortlichen Ansprechpartner des Bartholomäusmarktvereins Bad Ems (Telefon 01 71 3 72 48 13) gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung VG Bad Ems
