Stadtrat startet Bebauungsplan in der Weinbergstraße
Edeka-Markt soll als Nahversorger für Hemmessen erhalten bleiben
In zwei Jahren läuft der Pachtvertrag des Marktbetreibers aus – Neukonzeption sieht Lebensmitteleinzelhandel und Wohnen vor
Bad Neuenahr. Für den „Nahversorgungsstandort Weinbergstraße“ in Bad Neuenahr soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, das beschloss der Stadtrat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung. Der dortige Edeka-Markt erfülle nämlich die Funktion des zentralen Grundversorgers für das dicht besiedelte Gebiet von Hemmessen, so Andreas Geschier. Schütze man diese Grundversorgung nicht und lässt andere Nachnutzungen zu, so zerstöre man langfristig und unwiederbringlich Möglichkeit, in diesem Quartier auch im Alter optimal mit Waren des täglichen Bedarfes versorgt zu werden. „Diese Gefahr wurde erkannt, und deshalb möchten wir sicherstellen, dass der bisherige Nahversorgungsstandort erhalten bleiben.“ Gregor Sebastian (FWG) ergänzt: „Wir haben ja jetzt alle den Klimawandel entdeckt, und somit können wir hier schon ein wichtiges Zeichen für die Zukunft setzen, um den steigenden Autoverkehr aus der Innenstadt herauszunehmen.“
Wichtige Nahversorgungs- funktion sichern
Der Edeka-Markt in der Bad Neuenahrer Weinbergstraße besitze als Vollsortimenter eine wichtige Nahversorgungsfunktion für die umliegenden Wohngebiete und sichere gemeinsam mit den zentralen Versorgungsbereichen die wohnortnahe Grundversorgung, heißt es in der Begründung der Stadtverwaltung. Derartige Solitärstandorte seien den Wohnsiedlungsgebieten unmittelbar zugeordnet und in der Regel für diese fußläufig erreichbar. Damit werde eine Funktion übernommen, welche die zentralen Versorgungsbereiche in den Stadtteilen Bad Neuenahr und Ahrweiler nicht immer leisten könnten. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kreisstadt empfehle die Sicherung und den Erhalt dieser Standorte, um die wohnortnahe Grundversorgung möglichst im gesamten Stadtgebiet zu erhalten oder auszubauen. Der Vollsortimenter in der Weinbergstraße sei einer dieser unter versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten positiv zu wertenden Nahversorgungsstandorte. „Seit einigen Wochen ist der Verwaltung bekannt, dass in etwa zwei Jahren der Pachtvertrag des Marktbetreibers ausläuft und dies zum Anlass genommen werden soll, eine Neukonzeptionierung des Standortes und seiner Nutzungen vorzunehmen“, erfuhren die Stadtratsmitglieder.
Kombination mit anderen Nutzungen möglich
In diesem Zusammenhang habe auch ein Projektentwickler mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen, der eine Kombination aus Lebensmitteleinzelhandel und Wohnen für den Standort plane. Ziel der Verwaltung sei es, den Einzelhandelsstandort zu erhalten. Einer Kombination mit anderen Nutzungen, etwa dem Wohnen, stehe die Verwaltung unter städtebaulichen Gesichtspunkten grundsätzlich positiv gegenüber. Deshalb wolle man das Gelände künftig als „sonstige Sondergebiet“ ausweisen.
Da derzeit offensichtlich seitens des Grundstückseigentümers über eine Vermarktung der Fläche nachgedacht werde, sei jedoch keinesfalls sichergestellt, dass der Nahversorgungsstandort erhalten bleibe. Daher sei es geboten, so die Stadtverwaltung, frühzeitig mit einer Bauleitplanung steuernd einzugreifen und das Projekt zu begleiten. Hierdurch sollen Handlungsspielräume geschaffen und insbesondere der wichtige Nahversorgungsstandort für die Zukunft gesichert werden: „Der Standort bildet eine wichtige Grundlage der städtischen Versorgungsstruktur und soll diese Funktion auch künftig erfüllen können.“
JOST
