Hinweis der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Ehrenamtliche Hilfe für aus der Ukraine Geflüchtete
Abstimmung mit den Behörden zwingend erforderlich
Kreis Cochem-Zell. Was für die meisten von uns noch vor einigen Wochen undenkbar war, ist jetzt bittere Realität – es gibt einen Krieg in Europa. Zurzeit befinden sich viele Menschen aus den Kriegsgebieten auf der Flucht, welche zunehmend auch im Landkreis Cochem-Zell eintreffen.
Die Cochem-Zeller Bürger:innen zeigen sich solidarisch; die Hilfsbereitschaft ist überaus groß. Unterstützt wird mit Geld- und Sachspenden aber auch Wohnraum – sei es in Form von Miet- und Ferienwohnungen oder im eigenen Haushalt – wird angeboten. Zudem werden seit Beginn des Krieges vermehrt ehrenamtlich Fahrten mit privaten PKWs oder Bussen an die ukrainische Grenze organisiert, um dort Geflüchtete aufzunehmen. Doch diese privaten Transporte können leider zu organisatorischen Schwierigkeiten führen, da hierdurch immer wieder unvorhergesehen bzw. unangekündigt größere Gruppen von Geflüchteten im Landkreis eintreffen und durch die Behörden untergebracht und versorgt werden müssen.
Insbesondere die kurzfristige Unterbringung gestaltet sich ohne Vorbereitung sehr schwierig. Denn nicht in jedem Wohnort steht jederzeit eine passende Unterkunft zur Verfügung. Auch eine unangekündigte Ankunft in den Abend- bzw. Nachtstunden oder am Wochenende erschwert die Organisation erheblich. Insgesamt besteht trotz zahlreicher privater Angebote weiterhin ein Mangel an passenden Unterkünften im Landkreis.
Bei „frühzeitiger“ Abstimmung mit den Behörden, können rechtzeitig die passenden Unterkünfte – ggfls. auch außerhalb des Landkreises – organisiert werden. Die ehrenamtlichen Helfer:innen können dann gezielt die entsprechenden Unterkünfte anfahren und unnötige Fahrten durch den Landkreis werden dadurch vermieden.
Daher bittet Landrat Manfred Schnur, alle ehrenamtlichen Helfer:innen sich vorher mit den Behörden abzustimmen.
„Es ist wichtig, den Vertriebenen nach den erlebten Schrecken in der Ukraine und der langen und beschwerlichen Reise nach Deutschland schnellstmöglich ein „Ankommen“ und ein Stück Normalität zu ermöglichen. Hierzu gehört auch, dass die Vertriebenen zeitnah eine Unterkunft finden, in der sie auch mittel- bis langfristig leben können. Daher soll auch eine längere Unterbringung in größeren Lagern (z.B. Sporthallen) möglichst vermieden werden und nur im Notfall erfolgen“, so der Landrat.
Für eine Abstimmung mit den Behörden wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Ausländerbehörde Cochem-Zell.
Kontaktdaten:
Ausländerbehörde Cochem-Zell
E-Mail: auslaenderbehoerde@cochem-zell.de
Tel.: 02671/61-662
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
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