Stadt Meckenheim
Ehrenamtliche Schiedsperson gesucht
Bewerbungsfrist für den Bezirk II läuft bis zum 15. November
Meckenheim. Da der amtierende Schiedsmann im Bezirk II der Stadt Meckenheim, Walter Wette, sein Schiedsamt nach 30 Jahren Tätigkeit aufgibt, sucht die Stadt Meckenheim zum 1. Februar 2021 für Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg einen Nachfolger. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Meckenheim und Merl) gewählt.
Das Schiedsamt
Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Meckenheim gewählt und vom Amtsgericht Rheinbach bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich, sofern sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
Wer ist für das Schiedsamt geeignet
Alle Personen
zwischen 30 und 70 Jahren
die das Wahlrecht besitzen und
nicht unter Betreuung stehen
sowie im Schiedsamtsbezirk II (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg) wohnen.
In ihrer Privatwohnung müssen Schiedspersonen einen separaten, ausreichend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen können. Denn die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre unterstützt die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens.
Darüber hinaus müssen Schiedsfrauen bzw. -männer von ihrer Persönlichkeit her zur Streitschlichtung besonders geeignet sein. Dies wird in einem Bewerbungsgespräch geklärt. Verläuft dieses Gespräch positiv, werden noch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht und ein Führungszeugnis für sie eingeholt.
Bewerbung einreichen
Die formlose Bewerbung reichen Interessierte bitte bis zum 15. November bei der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Fachbereich Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen ein. Darin anzugeben sind:
Name, Vorname, Geburtsname
Geburtstag, Geburtsort
Anschrift
Beruf
Telefon, Telefax sofern vorhanden, E-Mail-Adresse
Gibt es eine Auslagenerstattung?
Für die Nutzung ihrer Wohnung erhalten die Schiedsfrauen bzw. -männer eine jährliche Aufwandsentschädigung. Außerdem bekommen sie eine Fallpauschale für jeden verhandelten Fall. Diese Pauschale wird ebenfalls jährlich gezahlt. Auf Antrag werden ihnen zusätzlich die notwendigen Auslagen erstattet. Sämtliche Schulungskosten übernimmt ebenfalls die Stadt Meckenheim.
Wie endet das Amt der Schiedsperson?
Die Amtszeit als Schiedsperson endet zunächst nach Ablauf der Wahlzeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist aber möglich, wenn sich die Schiedspersonen erneut bewerben und immer noch die Wahlvoraussetzungen erfüllen. Das Schiedsamt ist an einen Schiedsamtsbezirk gebunden. Die Schiedsfrauen bzw. -männer müssen in diesem Bezirk wohnen. Daher können sie bei einem Wegzug aus dem Bezirk das Amt nicht weiter ausüben.
Weitere Auskünfte sowie einen Flyer zum Schiedsamt gibt es bei
Ursula Schmitz, Stadt Meckenheim - Fachbereichsleiterin Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen - Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Tel. (0 22 25) 91 72 02, Fax (0 22 25) 91 76 61 68, E-Mail: ursula.schmitz@meckenheim.de oder im Internet unter www.schiedsamt.de; www.justiz.nrw.de.
Pressemitteilung der
Stadt Meckenheim
