IHK-Tourismusausschuss zur Wiederöffnung unter Auflagen:
„Ein profitables Arbeiten muss für die Branche möglich sein!“
Koblenz. Rheinland-Pfalz ermöglicht die Öffnung in der Gastronomie sowie für Dauercamper ab Mittwoch, den 13. Mai. Übernachtungsbetriebe dürfen ab Montag, den 18. Mai wieder den Betrieb aufnehmen und auch wieder Touristen beherbergen. Das gilt auch für die Campingplätze. Die Öffnungen setzen die Einhaltung von Hygiene- und Präventionsmaßnahmen voraus. Der IHK-Tourismusausschuss kommentiert die Lockerungsmaßnahmen und fordert klare Informationen:
„Endlich erhält das Gastgewerbe den lang ersehnten konkreten Zeitplan zur Wiederöffnung. Wichtig ist jetzt, dass ein für alle Betriebe profitables Arbeiten möglich ist. Mit dem erforderlichen Abstand und der nötigen Sicherheit möchten wir jetzt wieder Gastgeber sein“, so Silvia Hees, Inhaberin des Hotels Halfenstube in Senheim-Senhals und designierte Vorsitzende des IHK-Tourismusausschusses.
„Ein gastgewerblicher Betrieb lässt sich nicht einfach über Nacht wieder hochfahren. Um uns auf die Wiedereröffnung in der kommenden Woche vorbereiten zu können, benötigen wir sehr zeitnah die für die Beherbergungsbetriebe relevanten Informationen, also wie die Vorgaben für die Beherbergungsbetriebe konkret aussehen“, sagt Guido Steuer, Inhaber des Hotels Steuer in Allensbach.
„Der Zeitpunkt der Wiedereröffnung gibt uns die Gelegenheit, bereits an den normalerweise umsatzstarken Wochenenden um Christi Himmelfahrt und Pfingsten wieder die dringend benötigten Einnahmen zu generieren. Das ist zwingend notwendig, da wir praktisch seit Mitte März keine Einnahmen erzielt haben. Wichtig ist aber, dass wir trotz Abstandsregeln, Reservierungen und unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen betriebswirtschaftlich rentabel arbeiten können. Das muss eine zwingende Voraussetzung sein, damit wir auch wieder von unserem Geschäft leben können“, so Michael Klein, Inhaber von Klein`s Fronhof in Winningen.
„Wir alle haben ausreichend Zeit gehabt, um ein reduziertes Kontaktrisiko zu planen. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend des Infektionsschutzgesetzes und der Lebensmittelinformationsverordnung geschult. Das ist für die gesamte Branche ein wichtiger Vorteil. Wir haben beispielsweise neue Servierwagen angeschafft, um uns insbesondere beim Frühstück auf die neue Situation einzustellen“, berichtet Dagmar Lorenz, Inhaberin des Romantik Hotels Sanct Peter in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Um die gastgewerblichen Betriebe auf die Wiederöffnung unter Auflagen entsprechend vorzubereiten, bietet die IHK Koblenz das Webinar „Hygiene und Prävention im Gastgewerbe“ an drei Terminen an:
• Freitag, 8. Mai 2020, 10:30 Uhr - 11:30 Uhr
• Mittwoch, 13.05.2020, 10:00 Uhr - 11 Uhr
• Donnerstag, 14. Mai 2020, 10 Uhr - 11 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen auf www.ihk-koblenz.de, Nummer 4786222. Das IHK-Webinar erteilt Auskunft über die aktuellen Hygienevorgaben für einen sicheren Umgang mit Kunden, Lieferanten sowie Mitarbeitern und gibt Tipps zur Einhaltung von Hygienestandards, Abstandsregelungen und Zutrittssteuerungen.
Aktuell existieren rund 8.000 branchenzugehörige Betriebe im Zuständigkeitsbereich der IHK Koblenz. Unter www.ihk-koblenz.de/veranstaltungen bietet die IHK Koblenz ein breites, kostenfreies und branchenübergreifendes Webinarprogramm an. Auch das gastronomische Bildungszentrum in Koblenz bietet unter www.gbz-koblenz.de Webinare zu verschiedenen Themen an.Pressemitteilung IHK
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