Allgemeine Berichte | 27.08.2021

Ortsgemeinde Urmitz

Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Hauptstraße

Urmitz. Ein Teilstück der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Urmitz befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Diese Zone beginnt an der Einmündung in die K 44 am Ortseingang aus Richtung Weißenthurm/Mülheim-Kärlich und erstreckt sich auf der Hauptstraße bis zu Einmündung des Lehpfades. Hier darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden.

Die zuvor angesprochene Tempo-30-Zone umfasst neben einem Teilstück der Hauptstraße aber beispielsweise auch die Weißenthurmer Straße, den Lehpfad, die Kaiser-Heinrich-Straße, die Freiherr-vom-Stein-Straße, die Kolpingstraße, die Straße „Im Hofacker“ und die Kaltenengerser Straße.

Das Teilstück der Hauptstraße zwischen dem Lehpfad und der Straße „Im Hofacker“ befindet sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches, welcher auch unmittelbar angrenzende Straßen umfasst. In diesem Abschnitt der Hauptstraße gilt Schrittgeschwindigkeit. Auch haben hier Fußgänger und spielende Kinder Vorrang.

Aufgrund der zunehmend festzustellenden Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ergeben sich für die Bewohner der angesprochenen und benachbarten Straße Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm. Auch nehmen die Gefahren für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch die überhöhten Geschwindigkeiten zu.

Daher werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, sich rücksichtsvoll gegenüber Dritten (und hier auch gegenüber den Bewohnern) zu verhalten und auch im eigenen Interesse die jeweils unter günstigsten Umständen gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung

Weißenthurm

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