Allgemeine Berichte | 27.08.2021

Ortsgemeinde Urmitz

Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Hauptstraße

Urmitz. Ein Teilstück der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Urmitz befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Diese Zone beginnt an der Einmündung in die K 44 am Ortseingang aus Richtung Weißenthurm/Mülheim-Kärlich und erstreckt sich auf der Hauptstraße bis zu Einmündung des Lehpfades. Hier darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden.

Die zuvor angesprochene Tempo-30-Zone umfasst neben einem Teilstück der Hauptstraße aber beispielsweise auch die Weißenthurmer Straße, den Lehpfad, die Kaiser-Heinrich-Straße, die Freiherr-vom-Stein-Straße, die Kolpingstraße, die Straße „Im Hofacker“ und die Kaltenengerser Straße.

Das Teilstück der Hauptstraße zwischen dem Lehpfad und der Straße „Im Hofacker“ befindet sich innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches, welcher auch unmittelbar angrenzende Straßen umfasst. In diesem Abschnitt der Hauptstraße gilt Schrittgeschwindigkeit. Auch haben hier Fußgänger und spielende Kinder Vorrang.

Aufgrund der zunehmend festzustellenden Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ergeben sich für die Bewohner der angesprochenen und benachbarten Straße Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm. Auch nehmen die Gefahren für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch die überhöhten Geschwindigkeiten zu.

Daher werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, sich rücksichtsvoll gegenüber Dritten (und hier auch gegenüber den Bewohnern) zu verhalten und auch im eigenen Interesse die jeweils unter günstigsten Umständen gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung

Weißenthurm

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Thomas Napp: Die derzeitige Containeranlage war als Übergangslösung gedacht und ist baulich nicht für eine langfristige Nutzung ausgelegt. Ich selbst arbeite in solchen Containern und mit der Zeit tauchen dort massive...
  • H. Schüller: Nein, genau die Frage "wie viel" ist hier die richtige. Denken Sie einmal an die über Jahrhunderte verheerende Dominanz der christlichen Kirche in unserem Land, an Hexenverbrennung, Waffensegung, Judenverfolgung,...
  • Boomerang : Die Frage sollte sein - welche Religion verträgt unsere Stadt.
Dauerauftrag
Wir helfen im Trauerfall
Katharinenmarkt Polch
Weihnachtsdorf Andernach
Anzeige Black Friday / Sonderpreis wie vereinbart
Vereinbarter Test-Sonderpreis
So 9 Weihnachten in der Region
Weihnachten in der Region
Kaufmännischer Leiter / Assistenz Geschäftsführung
Empfohlene Artikel

Neuwied. Die Stadtwerke Neuwied (SWN) haben ihren Sponsoringvertrag mit dem Neuwieder Zoo um weitere drei Jahre verlängert. Damit bleibt der Energieversorger Hauptsponsor einer der wichtigsten Attraktionen der Stadt.

Weiterlesen

Remagen. Über eine Kooperation von Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten, dem Caritasverband Ahrweiler und dem Caritasverband Rhein-Erft-Kreis besteht die Möglichkeit, an Seniorenfahrten innerhalb Deutschlands teilzunehmen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Nierendorfer Dreigestirn unterstützt Kinder- und Jugendhospizdienst

Fastelovend mit Herz

Grafschaft-Nierendorf. Keine Frage: die närrische Herrschaft des Nierendorfer Dreigestirns Prinz Christoph I. (Weber), Bauer Peter I. (Eberle) und Jungfrau Marcela I. (Marcel Werner) samt Adjutant Maik Hintze schrieb im traditionsreichen Niederndorfer Fastelovend in der Session 2024/25 Geschichte.

Weiterlesen

Wir helfen im Trauerfall
Recht und Steuern
Dauerauftrag 2025
Daueranzeige
PR-Anzeige Hr. Bönder
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Nikolausmarkt in Oberbreisig
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Katharinenmarkt Polch
quartalsweise Abrechnung
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, November 2025
Sonderpreis wie vereinbart
Late-Night Shopping 2025
Schausonntage
Anzeigenauftrag #PR106350-2025-0503#