Allgemeine Berichte | 07.12.2018

Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz

Einrichtung von Halteverboten zur Durchführung des Winterdienstes

Kreis Ahrweiler. Für die Wintermonate Dezember bis einschließlich März wird in den Ortsdurchfahrten: Kirchdaun, Scheidskopfstraße (K 39) von Haus Nummer 6 bis Einmündung Brunnenstraße; Heppingen, Schulstraße (L 80), Einmündung Burgstraße bis Spielplatz; Oeverich (L 79) von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße; Esch, Dernauer Straße (K 35) von Hausnummer 15 bis Hausnummer 3; Holzweiler, Vettelhovener Straße (K 34) Schulheitssgässchen bis Pützstraße; Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8; Oberzissen, Mittelstraße (K 51) von der Einmündung K 50 bis Burgstraße; Oberdürenbach, Hauptstraße (K 52) von Hausnummer 26 bis 35; Ramersbach, Heckenbacher Straße (L 85) Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L 84) ein eingeschränktes beziehungsweise absolutes Halteverbot eingerichtet. Durch parkende Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Straßen zu gewährleisten. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz bietet Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

Pressemitteilung des

Landesbetrieb Mobilität

Cochem-Koblenz

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